- Fachlosvergabe
- Fair Trade
- Fakultative Ausschlusskriterien
- Fehlende Bieterangaben
- Fehlende Erklärungen
- Fehlende Unterlagen
- Fördermittel
- Formelle Mängel und Fehler der Angebote
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Freiberufliche Leistungen
- Freihändige Vergabe
- Fristen
- Fristsetzung
- Fristverlängerung
- Funktionale Ausschreibung
- Funktionale Leistungsbeschreibung
Was versteht man unter Fair Trade?
Der Begriff Fair Trade bezeichnet im allgemeinen Produkte, welche aus einem fairen Handel stammen und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen.
Solche, unter fairem Handel, hergestellte Produkte unterliegen bestimmten Kriterien und werden regelmäßig über das Einhalten überprüft und mit Zertifizierungen versehen. Das bekannteste in Deutschland ist das FAIRTRADE Deutschland Siegel.
Ziel von Fair Trade
Das Allgemeine Ziel von Fair Trade ist die Umsetzung der Menschenrechte und des Umweltschutzes und streben somit das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele an.
Beispiele von Kriterien sind unter anderem:
- Verbot von Kinderarbeit
- Diskriminierungsverbot
- Geregelte Arbeitsbedingungen
Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen
evergabe.de unterstützt täglich Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Unsere Academy unterstützt auch Dich dabei die richtigen Maßnahmen umzusetzen und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen
Auch bei der Leistungsbeschreibung in einer Ausschreibung können solche Zertifikate und andere Nachhaltigkeitskriterien mit eingebunden werden. Ohnehin sind Auftraggeber angehalten Nachhaltigkeit und Innovation in ihren Ausschreibungen bzw. für ihre benötigte Leistung zu berücksichtigen.
Bei evergabe.de findest Du Beispiele, wie Auftraggeber solche Vergaben durchgeführt haben:
Neu: evergabe.de-Academy