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Fachlosvergabe
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Was ist eine Fachlosvergabe?

Hierunter versteht man die Aufteilung der Leistungen nach Art oder Fachgebiet (§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB). Bauleistungen verschiedener Handwerks- oder Gewerbezweige sollen nach § 5 Abs. 2 VOB/A bzw. § 5 Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A in der Regel nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen getrennt und nach Fachlosen vergeben werden.
Der öffentliche Auftraggeber muss also dem Grunde nach einen Auftrag, soweit möglich, in mehrere abgrenzbare Teilabschnitte zerlegen und diese Teilabschnitte auch gesondert vergeben. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden. Voraussetzung dafür ist, dass wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.


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