- Fachlosvergabe
- Fair Trade
- Fakultative Ausschlusskriterien
- Fehlende Bieterangaben
- Fehlende Erklärungen
- Fehlende Unterlagen
- Fördermittel
- Formelle Mängel und Fehler der Angebote
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Freiberufliche Leistungen
- Freihändige Vergabe
- Fristen
- Fristsetzung
- Fristverlängerung
- Funktionale Ausschreibung
- Funktionale Leistungsbeschreibung
Was ist eine Fachlosvergabe?
Die Fachlosvergabe ist eine zentrale Vorgabe im deutschen Vergaberecht und bedeutet, dass öffentliche Aufträge nach Fachgebieten oder Gewerken aufgeteilt und getrennt vergeben werden. Diese Vergabeform, auch als Vergabe nach Losen bekannt, dient dazu, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Teilnahme an Vergabeverfahren zu erleichtern und den Wettbewerb zu stärken.
Rechtliche Grundlagen
Die Fachlosvergabe ist in § 97 Abs. 4 S. 2 GWB sowie in § 5 Abs. 2 VOB/A geregelt. Sie besagt, dass Bauleistungen in der Regel nach Handwerks- oder Gewerbezweigen getrennt und als Fachlose vergeben werden sollen. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Aufträge in mehrere abgrenzbare Teilabschnitte zu unterteilen, es sei denn, wirtschaftliche oder technische Gründe sprechen dagegen.
Diese Vergabeform gilt nicht nur für Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), sondern auch für andere Bereiche wie die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO) sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
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Die Fachlosvergabe soll kleine und mittelständische Unternehmen befähigen, Angebote abzugeben, zu deren Durchführung ihr Unternehmen (noch) in der Lage ist. Die evergabe.de-Academy zeigt Dir alles zum Regel-Ausnahme-Prinzip, Dokumentationspflichten sowie der aktuellen Rechtsprechung.
Ausnahmen
Öffentliche Auftraggeber dürfen von der Fachlosvergabe abweichen, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dies zwingend erfordern. Eine solche Ausnahme bedarf jedoch einer detaillierten Begründung und muss im Sinne des Wettbewerbs und der Mittelstandsförderung sorgfältig abgewogen werden. Ein Verzicht auf die Losaufteilung kann beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn:
- eine Gesamtvergabe zu erheblich geringeren Kosten führt,
- der Koordinierungsaufwand unverhältnismäßig hoch wäre,
- besondere technische Anforderungen eine einheitliche Leistungserbringung erfordern.
Unterschied Fachlos & Teillos
Bei Fachlosen werden die Leistungen nach Art oder Fachgebiet, z. B. Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Heizungs- und Sanitärinstallationen aufgeteilt.
Bei Teillosen erfolgt eine mengenmäßige Aufteilung einer Leistung, z. B. gleiche Bauleistung auf verschiedene Bauabschnitte verteilt.
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