eVergabe.de
Fachlosvergabe
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was ist eine Fachlosvergabe?

Hierunter versteht man die Aufteilung der Leistungen nach Art oder Fachgebiet (§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB). Bauleistungen verschiedener Handwerks- oder Gewerbezweige sollen nach § 5 Abs. 2 VOB/A bzw. § 5 Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A in der Regel nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen getrennt und nach Fachlosen vergeben werden.
Der öffentliche Auftraggeber muss also dem Grunde nach einen Auftrag, soweit möglich, in mehrere abgrenzbare Teilabschnitte zerlegen und diese Teilabschnitte auch gesondert vergeben. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden. Voraussetzung dafür ist, dass wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.


Passende Schulung für Dich

Die Fachlosvergabe soll kleine und mittelständische Unternehmen befähigen, Angebote abzugeben, zu deren Durchführung ihr Unternehmen (noch) in der Lage ist. Die evergabe.de-Academy zeigt Dir alles zum Regel-Ausnahme-Prinzip, Dokumentationspflichten sowie der aktuellen Rechtsprechung.

Passendes Webinar zu Teilnahmewettbewerbsunterlagen

Sowohl mit evergabe.de als auch mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) kannst Du losweise ausschrieben.


Neu: evergabe.de-Academy

Erlebe Themen, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren.

eVergabe.de