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Elektronische Kommunikation
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Was ist Elektronische Kommunikation?

Elektronische Kommunikation im Vergabebereich ist ein Grundsatz für alle Vergabeverfahren. Die Daten werden via elektronischer Datenübermittlung zwischen öffentlichen Auftraggeber und den Bietern ausgetauscht und versendet (gemäß § 9 VgV). Eine Kommunikation via E-Mail ist zwar – technisch gesehen – ebenfalls elektronisch. Sie ist jedoch nicht vergaberechtskonform, da der Geheimwettbewerb nicht gewährleistet ist. Mündliche Kommunikation kann nur unter Beachtung gewisser Vorgaben, wie eine ausreichende Dokumentation, erfolgen. Sie darf nicht die Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträge oder ähnliches betreffen.


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