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Eignungsprüfung
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Was ist die Eignungsprüfung?

Mit der Eignungsprüfung möchte der Auftraggeber in Erfahrung bringen, ob ein Bewerber beziehungsweise Bieter entsprechende Kenntnisse für das ausgeschriebene Vorhaben mitbringt. Welche Eignung ein Unternehmen haben muss, ist in den Vergabeunterlagen zu finden. Bestandteile der Eignungsprüfung >

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Eignungsprüfung mit Eignungsnachweisen

Dabei beinhaltet eine solche Prüfung der Unternehmen neben der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit auch die Zuverlässigkeit. Die Eignungsnachweise sind folglich zusammen mit den Angebotsunterlagen vorzulegen und somit nachzuweisen.

Das Können beweisen

Im evergabe Manager (AI Vergabemanager) ist sowohl die Eignungsprüfung als auch die Dokumentation dazu möglich. Aber auch die Plattform evergabe.de unterstützt bei der Prüfung aller Eignungskriterien von Bewerbern und Bietern.


Die Bestandteile der Eignungsprüfung

Nachweis der Fachkunde
Als fachkundig ist nur der Bewerber anzusehen, der über die speziellen objektbezogenen Sachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um eine Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. | Nachweis der Fachkunde >

Nachweis der Leistungsfähigkeit
Leistungsfähig ist, wer als Unternehmer über die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können, und in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. | Nachweis der Leistungsfähigkeit >

Nachweis der Zuverlässigkeit
Für die Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters oder Verhandlungspartners im Vergabeverfahren ist maßgebend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles die Aussage rechtfertigen, er werde gerade die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht erbringen können.

Nur geeignete Unternehmen beauftragen

Eignungsprüfung in den Vergabeverordnungen

Kann ein Unternehmen seine Eignung nicht nachweisen, darf er auch den Zuschlag nicht erhalten. Das deutet schon daraufhin, dass die Eignungsprüfung zu jedem Vergabeverfahren dazu gehört. Hierbei ist sie üblicherweise der zweite Schritt der Angeboteprüfung und kommt nach der Prüfung der Angebote.

Die Vorgehensweise ist natürlich in den Vergabeverordnungen festgeschrieben. Hier findet sich wieder, wie der Auftraggeber sich zu verhalten hat, was und wie er fordern darf und welche Pflichten der Bieter hat.

  • Im Allgemeinen „Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern“ § 42 VgV
  • Im Besonderen bei Bauausschreibungen § 16b VOB/A
  • Bei Ausschreibungen für Liefer- und Dienstleistungen § 35 UVgO bzw. § 16 VOL/A

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