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Eignungsnachweise
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Was sind Eignungsnachweise?

Eignungsnachweise sind Dokumente, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetztestreue und die Verlässlichkeit von Unternehmen belegen. Durch eine Präqualifizierung können diese Nachweise bereits zertifiziert werden, damit der formale Aufwand für die Bieter verringert wird. Als potenzieller Auftragnehmer sind Nachweise zur Eignung des Unternehmens notwendig.

Christin und Pascal erklären Dir hier, wann es durch fehlende Eignungsnachweise zu einem Ausschluss vom Verfahren kommen kann.

Wann müssen Eignungsnachweise vorliegen?

Bei einem offenen Verfahren oder einer öffentlichen Ausschreibung sind die Nachweise der Eignung zusammen mit dem Angebot bei der Vergabestelle einzureichen. Wenn jedoch ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet ist, reichen Bieter die Unterlagen bereits mit dem Teilnahmeantrag ein.


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Häufige Eignungsnachweise

  • Umsatzzahlen der letzten Geschäftsjahre
  • Referenzen über vergleichbare Aufträge
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
  • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Bieter können ihre Nachweise auch durch eine Präqualifizierung erbringen (§ 122 Abs. 3 GWB). Dabei wird die Eignung bereits vor der Teilnahme an einem Vergabeverfahren geprüft und zertifiziert, wodurch sich der bürokratische Aufwand für Unternehmen verringert.


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