- e-Business
- E-Government
- E-Market Places
- E-Procurement
- eAkte
- ECAS
- eCertis
- eForms
- EG-Vergaberichtlinien
- EIDAS-Verordnung
- Eignung des Bieters
- Eignungsanforderung
- Eignungskriterien
- Eignungsleihe
- Eignungsnachweise
- Eignungsprüfung
- Einfache elektronische Signatur
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Einrichtung des öffentlichen Rechts
- Einspruchsfrist
- Einstufiges Verfahren
- Einstufiges Vergabeverfahren
- Elektronische Angebotsabgabe
- Elektronische Auftragsvergabe
- Elektronische Auktion
- Elektronische Kommunikation
- Elektronische Mittel
- Elektronische Signatur
- Elektronische Vergabe
- Elektronischer Katalog
- Elektronischer Marktplatz (EMP)
- Elektronisches Angebot
- Emissionen
- eNotices
- Entscheidungen der Vergabekammer
- Ergänzungsmeldung
- Erledigung der Hauptsache
- Ermessensspielraum
- Eröffnungstermin
- eSenders
- ESG-Kriterien
- eTendering
- EU-Bekanntmachungen
- EU-Schwellenwerte
- EU-Supplement
- EU-Vergaberichtlinien
- Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Europäischer Emissionshandel
- Europaweite Ausschreibungen
- EVB
- EVB-IT
- Eventualposition
- eVergabe
- Ex-Ante Ausschreibung
- Ex-Ante Transparenz
- Ex-Post-Transparenz
Was sind Eignungsnachweise?
Eignungsnachweise sind Dokumente, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetztestreue und die Verlässlichkeit von Unternehmen belegen. Durch eine Präqualifizierung können diese Nachweise bereits zertifiziert werden, damit der formale Aufwand für die Bieter verringert wird. Als potenzieller Auftragnehmer sind Nachweise zur Eignung des Unternehmens notwendig.
Christin und Pascal erklären Dir hier, wann es durch fehlende Eignungsnachweise zu einem Ausschluss vom Verfahren kommen kann.
Wann müssen Eignungsnachweise vorliegen?
Bei einem offenen Verfahren oder einer öffentlichen Ausschreibung sind die Nachweise der Eignung zusammen mit dem Angebot bei der Vergabestelle einzureichen. Wenn jedoch ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet ist, reichen Bieter die Unterlagen bereits mit dem Teilnahmeantrag ein.
Passende Schulung für Dich
Du suchst einen geeigneten Bieter für Deinen Auftrag oder möchtest selbst auf einen Auftrag bieten? Besuche dieses Webinar unserer Academy und erfahre welche Nachweise der geeignete Bieter mitbringen muss.
Häufige Eignungsnachweise
- Umsatzzahlen der letzten Geschäftsjahre
- Referenzen über vergleichbare Aufträge
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Bieter können ihre Nachweise auch durch eine Präqualifizierung erbringen (§ 122 Abs. 3 GWB). Dabei wird die Eignung bereits vor der Teilnahme an einem Vergabeverfahren geprüft und zertifiziert, wodurch sich der bürokratische Aufwand für Unternehmen verringert.
Mit der kostenfreien Bietersoftware AI Bietercockpit ist die elektronische Angebotsabgabe mit allen Eignungsnachweisen unkompliziert und sicher.