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Eignungsanforderung
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Was ist eine Eignungsanforderung?

Eine Eignungsanforderung ist eine Voraussetzung, die ein Bieter erfüllen muss, um für einen öffentlichen Auftrag als geeignet zu gelten. Diese Anforderungen betreffen die fachliche, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit eines Unternehmens und müssen im Vergabeverfahren eindeutig definiert sein.


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Rechtliche Grundlagen zur Eignungsanforderung

Eignungsanforderungen sind in § 122 Abs. 4 GWB geregelt. Sie müssen in direktem Zusammenhang mit der erforderlichen Leistungserbringung stehen und dürfen keine übermäßigen Hürden für Bieter darstellen.

  • Ein Bieter gilt als geeignet, wenn er alle festgelegten Anforderungen erfüllt.
  • Öffentliche Auftraggeber dürfen nur solche Anforderungen stellen, die für die Ausführung des Auftrags tatsächlich notwendig sind.
  • Alle geeigneten Bieter sind gleichwertig qualifiziert – eine höhere Eignung darf bei der Zuschlagserteilung nicht geltend gemacht werden.
  • Die Eignungsanforderungen müssen so formuliert sein, dass sie transparent, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sind

Die Anforderungen können im Rahmen der Angebotsprüfung im evergabe Manager (AI Vergabemanager) geprüft werden.

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