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E-Government
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Was ist E-Government?

Unter E-Government (E-Regierung) versteht man den Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien in der Verwaltung. Dadurch werden Prozesse zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb sowie zwischen Behörden, Bürgern und Unternehmen vereinfacht und durchgeführt.

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung EGov. Es dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.


evergabe.de ist ein Teil der elektronischen Verwaltung und ermöglicht die einfache Durchführung einer elektronischen öffentlichen und gewerblichen Vergabe.


Weiterführende Informationen zu E-Government

Wesentliche Regelungen sind:

  • Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals
  • Grundsätze der elektronischen Aktenführung
  • Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren
  • Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter
  • Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen
  • Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung („open data“). 
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