- De-facto-Vergabe
- De-minimis-Regel
- Defossilisierung
- Dekarbonisierung
- Destatis
- Deutscher Nachhaltigkeitspreis
- Deutscher Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
- Dezentrale Beschaffung
- Dienstleistungen
- Dienstleistungsauftrag
- Dienstleistungskonzession
- Digitale Angebotsabgabe
- Digitale Signatur
- Direktauftrag
- Direktkauf
- Diskriminierungsverbot
- Dokumentationspflicht
- Doppelausschreibung
- Doppelbewerbung
- Doppelte Wesentlichkeit
- Dumpingangebote
- Dynamisches Beschaffungssystem
Was ist eine Doppelausschreibung?
Unter Doppelausschreibung versteht man die zweifache Ausschreibung einer inhaltsgleiche Leistung durch einen öffentlichen Auftraggeber. Dies ist grundsätzlich unzulässig. Da eine Leistung nur einmal vergeben kann, sind beide Verfahren von Beginn der Ausschreibung an ungültig. Manche öffentliche Auftraggeber versuchen dadurch, gesetzeswidrig eine Markterkundung durchzuführen.
Im Gegensatz dazu bezeichnet eine Parallelausschreibung die gleichzeitige Ausschreibung verschiedener, aber ähnlicher Leistungen. Diese kann zulässig sein, wenn die ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich voneinander abweichen oder verschiedene Beschaffungsstrategien verfolgt werden.
Fehler vermeiden
Das Vergaberecht ist komplex und deswegen sind Fehler Auftraggeber- und Auftragnehmerseits nicht unwahrscheinlich. Die passenden Schulungen unserer Academy helfen Dir dabei alles richtig zu machen und beispielsweise Doppelausschreibungen zu vermeiden.
Gründe für eine Doppelausschreibung
- Fehlende interne Abstimmung zwischen verschiedenen Abteilungen oder Behörden
- Irrtümer oder Missverständnisse in der Ausschreibungsplanung
- Unzulässige Markterkundung, um ohne formelles Verfahren Angebote und Preise zu ermitteln
Rechtliche Folgen
- Unwirksamkeit beider Ausschreibungen von Anfang an
- Risiko von Nachprüfungsverfahren durch unterlegene Bieter
- Mögliche Schadensersatzansprüche durch Unternehmen, die Kosten für eine Teilnahme aufgewendet haben
Wenn Du Deine Leistung noch nicht ausgeschrieben hast, kannst Du Dein Vorhaben bei evergabe.de veröffentlichen.