evergabe.de-Glossar
- De-facto-Vergabe
- De-minimis-Regel
- Defossilisierung
- Dekarbonisierung
- Destatis
- Deutscher Nachhaltigkeitspreis
- Deutscher Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
- Dezentrale Beschaffung
- Dienstleistungen
- Dienstleistungsauftrag
- Dienstleistungskonzession
- Digitale Angebotsabgabe
- Digitale Signatur
- Direktauftrag
- Direktkauf
- Diskriminierungsverbot
- Dokumentationspflicht
- Doppelausschreibung
- Doppelbewerbung
- Doppelte Wesentlichkeit
- Dumpingangebote
- Dynamisches Beschaffungssystem
Was ist ein Direktkauf?
Der Direktkauf beschreibt die direkte Beschaffung von Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500 Euro (ohne Umsatzsteuer). Er ist also kein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne, dennoch müssen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden.
Rechtliche Grundlagen & Wertgrenzen beim Direktkauf
- Nach § 3 Abs. 6 VOL/A sind Direktkäufe bis zu einem Auftragswert von 500 Euro (ohne Umsatzsteuer) möglich.
- Mit der Einführung der UVgO wurde dieses Verfahren in Direktauftrag umbenannt, bei dem der maximale Auftragswert nach § 14 UVgO bei 1000 Euro liegen darf.
- In einigen Bundesländern gelten abweichende Regelungen mit höheren Schwellenwerten.
evergabe.de – Academy
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