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Direktkauf
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Was ist ein Direktkauf?

Ein Direktkauf nach § 3 Abs. 6 VOL/A ist kein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne. Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500 Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden. Dem Direktkauf entspricht der Direktauftrag nach § 14 UVgO; dort allerdings mit einem voraussichtlichen Auftragswert von 1000 Euro (ohne Umsatzsteuer).


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