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Direktauftrag
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Was ist ein Direktauftrag?

Ein Direktauftrag (bisher „Direktkauf“) ist kein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne. Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1000 Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden. Der Direkte Auftrag ist in § 14 UVgO geregelt, der Direktkauf in § 3 Abs. 6 VOL/A.


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Weitere Informationen zu Direktauftrag

Die formalen Anforderungen an die freihändige Vergabe finden keine Anwendung. Gleichwohl ist zur Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten. Diesem wird am einfachsten Rechnung getragen, indem bei der Marktrecherche bzw. beim Preisvergleich (z. B. durch Internetrecherchen, Kataloge) mindestens drei Angebote von vergleichbaren Produkten vorliegen.

Auch gebietet es das Wettbewerbs- und Transparenzgebot, dass ein Auftrag zur Umgehung der Vergabevorschriften nicht künstlich gesplittet wird.

Gem. § 14 S. 2 UVgO soll der Auftraggeber zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln und damit den Wettbewerb sichern.

Durch die Formulierung „Direktauftrag“ statt wie bisher „Direktkauf“ soll verdeutlicht werden, dass nicht nur Liefer-, sondern auch Dienstleistungen umfasst sind.


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