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Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
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Was ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen?

Zentrale Aufgabe des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen ist das Weiterentwickeln und Überarbeiten der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Dazu gehört einerseits das Erarbeiten von Grundsätzen für fachlich korrekte sowie rechtskonforme Vergaben von Bauaufträgen. Andererseits müssen Regelwerke für eine elektronische Datenverarbeitung erstellt werden. Der DVA hat außerdem eine Gesetzgebende Funktion, da öffentlichen Auftraggebern die VOB wie ein Gesetz anwenden.

Die vier Hauptausschüsse der DVA >

Vertreter und Sitz

Im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen sind Vertreter relevanter öffentlicher Auftraggeber sowie kommunaler Spitzenverbände und Organisationen von Wirtschaft und Technik. Demnach ist das Ausarbeiten der Vergabe- und Vertragsordnung ausgewogen. Dieser nichtrechtsfähige Verein hat seinen Sitz in Berlin.

Darüber hinaus arbeitet der DVA hin und wieder mit dem Deutschen Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) zusammen. Infolgedessen können Anliegen noch fachlicher umgesetzt beziehungsweise gelöst werden.

Die DVA gliedert sich in vier Hauptausschüsse

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist die gesetzliche Grundlage für die Ausschreibungen und Vergaben im Bauwesen. Dafür gliedert sich die DVA in vier Hauptausschüsse. Jeder dieser Hauptausschüsse ist für spezifische Aufgaben zuständig.

  1. Hauptausschuss Allgemeines (HAA)
  2. Hauptausschuss Hochbau (HAH)
  3. Hauptausschuss Tiefbau (HAT)
  4. Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB):

Der HAA ist also für die Teile A und B der VOB zuständig sind. Für den Teil C der VOB, welchen den Hochbau betrifft, kümmert sich hingegen der HAH. Die VOB/C beinhaltet aber auch den Tiefbau, hierfür ist der HAT zuständig. Zudem erstellt der GEAB Standards von Texten zum Beschreiben von Bauleistungen. Er ist außerdem zuständig für die elektronische Datenverarbeitung.


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