- De-facto-Vergabe
- De-minimis-Regel
- Defossilisierung
- Dekarbonisierung
- Destatis
- Deutscher Nachhaltigkeitspreis
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
- Dezentrale Beschaffung
- Dienstleistungen
- Dienstleistungsauftrag
- Dienstleistungskonzession
- Digitale Angebotsabgabe
- Digitale Signatur
- Direktauftrag
- Direktkauf
- Diskriminierungsverbot
- Dokumentationspflicht
- Doppelausschreibung
- Doppelbewerbung
- Doppelte Wesentlichkeit
- Dumpingangebote
- Dynamisches Beschaffungssystem
Was ist die De-minimis-Regel?
Die De-minimis-Regel ist eine Ausnahmevorschrift, die bei geringfügigen Umständen angewendet wird. Sie folgt der Maxime, dass von der Anwendung einer gesetzlichen Regelung abgewichen werden kann, wenn der betroffene Sachverhalt geringfügig und damit unbedeutend ist. Damit soll eine Verfahrensvereinfachung für Fälle geringfügiger Bedeutung erreicht werden. Die Vorschrift wurde von der Europäischen Union für das Wettbewerbsrecht eingeführt, wird aber auch im Vergaberecht angewendet.
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Das Vergaberecht ist komplex und kann manchmal unübersichtlich sein. Um Dir einen Überblick zu verschaffen bietet unsere Academy verschiedene Schulungen zum Thema.
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