evergabe.de-Glossar
- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was ist die Bundeshaushaltsordnung (BHO)?
Die Bundeshaushaltordnung (kurz BHO) ist ein Bundesgesetz, welches die Haushaltswirtschaft des Bundes regelt. Sie wurde am 19.08.1969 erlassen und ist seit dem 01.01.1970 in Kraft. Der aktuelle Stand der Fassung ist der 18.08.2017. Der dort verankerte Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung gilt auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die BHO ist zu beachten, soweit speziellere Regelungen des Vergaberechts nicht greifen. Auf Landesebene existieren entsprechende Landeshaushaltsordnungen.
Hier die BHO lesen.
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