- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
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- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
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- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
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- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was ist die Binnenmarktrelevanz?
Sollte ein öffentlicher Auftrag, dessen geschätzter Nettoauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nicht erreicht oder nicht übersteigt (Unterschwellenbereich), aufgrund bestimmter Bedingungen auch für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten interessant sein, so gilt die Binnenmarktrelevanz.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Bekanntmachung der Auftragsvergabe außerhalb der EU-Vergaberichtlinie erfolgt; so ist z.B. die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union bzw. bei TED (Europaweite Ausschreibung) nicht verpflichtend. Dennoch muss gewährleistet sein, dass Interessenten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten Kenntnis von dem Auftrag erlangen können.
Freiheiten in der EU
Auch in unserer evergabe.de-WG wird dieses Thema besprochen, denn der EU-Binnenmarkt sorgt für einen freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital. Diese werden auch als die 4 Freiheiten der EU bezeichnet. In der Auftragsvergabe spielt der Binnenmarkt eine wesentliche Rolle.
Prüfung der Binnenmarktrelevanz
Die Feststellung einer evtl. Binnenmarktrelevanz obliegt dem jeweiligen Auftraggeber. Da es bei der Binnenmarktrelevanz anders als bei den Schwellenwerten keine klar definierten Grenzwerte gibt, ist eine Einzelfallentscheidung unumgänglich. Kriterien für die Prüfung können sein:
- Die geografische Lage des Ausführungsortes
- Der geschätzte Auftragswert
- Besonderheiten des jeweiligen Marktumfeldes
- Der Auftragsgegenstand
Auch wenn im Fall der Feststellung einer Binnenmarktrelevanz die EU-Vergaberichtlinien keine direkte Anwendung finden, muss der Auftraggeber die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts beachten (u.a. Wettbewerbsprinzip, Transparenzgebot, Diskriminierungsverbot).
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