evergabe.de-Glossar
- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was ist die Bieterinformation?
Eine Bieterinformation ist auch als Mitteilungspflicht an nicht berücksichtigte Bieter bekannt und erfolgt in Textform. Hierbei bekommen all jene Bieter diese Mitteilung, deren Angebot von der Vergabe ausgeschlossen und damit nicht bezuschlagt werden.
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 134 GWB verpflichtet, über die bevorstehende Zuschlagserteilung zu informieren. Inhalt einer Bieterinformation ist also der Name des bezuschlagten Unternehmens, der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie Gründe der Nichtberücksichtigung anderer Angeboten.
Unsere Bieterinformation an Dich
Damit Du Dir als Bieter Deiner Rechte bewusst bist und sicher im Vergabeverfahren agieren kannst, bieten wir passende Schulungen für Dich.
Neu: evergabe.de-Academy