- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
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- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
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- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
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- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was ist ein Beschafferprofil?
Ein Beschafferprofil ist eine digitale Plattform, auf der öffentliche Auftraggeber Informationen zu geplanten, laufenden und abgeschlossenen Vergabeverfahren bereitstellen können. Damit dient es der Transparenz und ermöglicht Unternehmen frühzeitig Einblicke in bevorstehende Ausschreibungen.
Inhalte des Beschafferprofils
– Vorinformationen zu geplanten Ausschreibungen
– Details zu laufenden Vergabeverfahren einschließlich Fristen und Vergabeunterlagen
– Bekanntmachungen über vergebene oder aufgehobene Aufträge
– Relevante Kontaktinformationen des Auftraggebers (Anschrift, E-Mail, Telefon, Fax)
Vorteile für Unternehmen
Durch das Beschafferprofil erhalten interessierte Unternehmen frühzeitige Hinweise auf bevorstehende Aufträge. Dadurch können sie sich gezielt auf Ausschreibungen vorbereiten, über Vergabekriterien informieren und ihre Angebote strategisch planen.
Rechtliche Grundlagen
Die Einrichtung eines Beschafferprofils ist in § 37 Abs. 4 VgV und § 35 Abs. 4 SektVO geregelt. Auftraggeber können dort freiwillig Informationen veröffentlichen, um den Vergabeprozess transparenter zu gestalten und eine größere Beteiligung potenzieller Bieter zu ermöglichen.