evergabe.de-Glossar
- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was ist ein Beibringungsgrundsatz?
Bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte steht dem unterlegenen Bieter bei behaupteten Vergaberechtsverstößen „nur“ der Weg zu den Zivilgerichten offen. In Zivilverfahren gilt der Beibringungsgrundsatz, das heißt, das Gericht würdigt nur den Sachverhalt, den der Bieter als Kläger beibringt und auch beweisen kann.
evergabe.de – Academy
Mit den Weiterbildungsangeboten unserer Academy lernst Du alles was Du für eine rechtssichere Vergabe beachten musst.
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