- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was ist eine Beabsichtigte Geplante Auftragsvergabe?
Der Auftraggeber kann über eine Beabsichtigte Geplante Auftragsvergabe durch die Bekanntmachung einer sog. Vorinformation informieren. Damit wird der Anbietermarkt über die anstehende Beschaffung informiert, noch bevor das Vergabeverfahren startet. Bei EU-Vergabeverfahren kann der öffentliche Auftraggeber durch eine solche Vorinformationen auch die Mindestfristen für den Angebotseingang verkürzen. Gemäß § 38 Abs. 1 VgV nutzt er eine Vorinformation, um seinen Wunsch einer geplanten Auftragsvergabe auszudrücken.
evergabe.de – Academy
Mit den Weiterbildungsangeboten unserer Academy lernst Du alles was Du für eine rechtssichere Vergabe beachten musst.
Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) kannst Du für alle Vergabearten Vorinformationen veröffentlichen, EU-weit und national.
Neu: evergabe.de-Academy