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Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
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Was ist eine Beabsichtigte Geplante Ausschreibung?

Der Auftraggeber kann über eine Beabsichtigte Geplante Ausschreibung durch die Bekanntmachung einer sog. Vorinformation informieren. Damit wird der Anbietermarkt über die anstehende Beschaffung informiert, noch bevor das Vergabeverfahren startet. Bei EU-Vergabeverfahren kann der öffentliche Auftraggeber durch eine solche Vorinformationen auch die Mindestfristen für den Angebotseingang verkürzen. Gemäß § 38 Abs. 1 VgV  nutzt er eine Vorinformation, um seinen Wunsch einer geplanten Ausschreibung auszudrücken.


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