- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was bedeutet B2B?
B2B steht für „Business-to-Business“ und bezeichnet Geschäftsbeziehungen, die ausschließlich zwischen Unternehmen stattfinden. Anders als beim B2C-Modell (Business-to-Consumer), bei dem Unternehmen direkt an Endverbraucher verkaufen, liegt der Fokus beim Business-to-Business auf der Interaktion und dem Austausch zwischen Geschäftspartnern. Diese Beziehungen können vielfältig sein, von der Lieferung von Rohstoffen über Beratungsleistungen bis hin zu technischen Dienstleistungen oder Softwarelösungen.
B2B im Vergabekontext
Im B2B-Bereich können Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen grundsätzlich frei gestalten und Verhandlungen individuell führen. Anders ist es im Kontext der öffentlichen Vergabe: Hier haben öffentliche Auftraggeber eine Ausschreibungspflicht und müssen sich strikt an gesetzliche Vorgaben halten. Während private Unternehmen ihre Partner frei auswählen dürfen, sind öffentliche Auftraggeber an das nationale Vergaberecht gebunden. Ab bestimmten Schwellenwerten greifen sogar EU-weite Vergaberegelungen, die eine transparente und diskriminierungsfreie Auftragsvergabe sicherstellen sollen.
evergabe.de – Academy
Die Schulungen in unserer Academy erklären Dir alles was Du zum Vergaberecht wissen musst und geben Dir Tipps und Anwendungsbeispiele mit.
Aufträge aus dem B2B-Bereich können über evergabe.de mit evergabe Manager (AI Vergabemanager) bekannt gemacht werden.