evergabe.de-Glossar
- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was ist B2B?
B2B ist die englische Abkürzung für Business-to-Business. Gemeint sind Geschäftsbeziehungen zwischen mindestens zwei verschiedenen Unternehmen. Im B2B-Bereich können Unternehmen Aufträge nach eigenem Ermessen aushandeln. Öffentliche Auftraggeber hingegen haben eine Ausschreibungspflicht und müssen sich ab bestimmten EU-Schwellenwerten an die EU-weiten Regelungen, sonst an das nationale Vergaberecht, halten.
evergabe.de – Academy
Die Schulungen in unserer Academy erklären Dir alles was Du zum Vergaberecht wissen musst und geben Dir Tipps und Anwendungsbeispiele mit.
Aufträge aus dem B2B-Bereich können über evergabe.de mit evergabe Manager (AI Vergabemanager) bekannt gemacht werden.
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