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Was ist die Ausschlussfrist?
Als Ausschlussfrist, auch Verfallsfrist oder Präklusionsfrist genannt, wird im deutschen Privatrecht eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf Ansprüche und Rechte erlöschen, auch wenn Ansprüche entstanden sind.
Im Arbeitsrecht handelt es sich bei Ausschlussfristen um Fristen, nach deren Ablauf ein nicht ausgeübtes Recht erlischt. Diese Fristen können gesetzlich, in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt sein.
Welche Fristen müssen wann beachtet werden
Das vergaberecht beinhaltet zahlreiche Fristen. Diese einzuhalten ist sowohl für Auftraggebern als auch für Bieter sehr wichtig. Von der Angebotsfrist über die Stillhaltefrist hin zur Ausschlussfrist und Archivierungsfrist.
Wir erklären Dir was bei welcher Frist beachtet werden muss. Schaue Dir hier alle Videos an.
Schulungen zur Vergabepraxis
Welche Fristen und sonstigen Anforderungen im Vergabeverfahren beachtet werden müssen? Das lernst Du in unseren Schulungen zur Vergabepraxis.
Ausschlussfrist als Schlusstermin
Im Vergaberecht ist die Ausschlussfrist als Schlusstermin für die Anforderung von nicht auf elektronischem Wege verfügbaren Vergabeunterlagen umstritten. Eine solche Frist sollte von öffentlichen Auftraggebern mangels einer klaren und ausdrücklichen Rechtsgrundlage nicht festgelegt werden. Dem Argument, man müsse den Bietern mittels einer Ausschlussfrist ausreichend Zeit zur Angebotserstellung gewähren, hat die 2. Vergabekammer Sachsen-Anhalt in einem Beschluss vom 10.09.2015 folgendes entgegengestellt:
„Das Setzen einer solchen Frist kann nicht damit begründet werden, dass die Vergabeunterlagen den Bewerbern so frühzeitig vorzuliegen haben, dass sie ihre Angebote sorgfältig erstellen können. Vielmehr ist es ausschließlich den Bewerbern überlassen, zu welchen Zeitpunkt sie innerhalb der Angebotsfrist die Vergabeunterlagen abfordern und welchen Zeitraum sie für ausreichend erachten, um die Angebote zu erstellen.“ (2 VK LSA 06 / 15)
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