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Was sind Auftragsarten?
Sowohl im EU-Vergaberecht als auch im nationalen Vergaberecht werden zum einen folgende Auftragsarten unterschieden:
Lieferaufträge dienen gemäß § 103 Abs. 2 GWB der Beschaffung von Gütern durch Kauf, Ratenkauf, Leasing, Miete oder Pacht. Sie umfassen alle Verträge, bei denen eine öffentliche Stelle Waren oder materielle Güter auf eine der genannten Arten erwirbt.
Bauaufträge sind gemäß § 103 Abs. 3 GWB Verträge, die entweder ausschließlich die Ausführung oder die kombinierte Planung und Ausführung von Bauleistungen oder Bauwerken betreffen. Dazu gehören sowohl Neubauten als auch größere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.
Dienstleistungsaufträge sind gemäß § 103 Abs. 4 GWB alle Verträge, die nicht eindeutig den Absätzen 2 oder 3 des § 103 GWB zugeordnet werden können. Sie umfassen eine Vielzahl von Leistungen, die nicht auf den Erwerb von Waren oder Bauleistungen ausgerichtet sind, wie beispielsweise Beratungs-, IT- oder Reinigungsdienste.
Außerdem kann man die öffentlichen Aufträge folgendermaßen untergliedern:
- Vergabe von „klassischen“ Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß der RL 2014/24/EU sowie der Vergabeverordnung,
- Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs sowie der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung gemäß der RL 2014/25/EU sowie der Sektorenverordnung,
- Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gemäß der RL 2009/81/EG bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit und
- Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen gemäß der RL 2014/23/EU sowie der Konzessionsvergabeverordnung.
Auftraggeber können sowohl Bauleistungen als auch Liefer- und Dienstleistungsaufträge schnell und einfach mit evergabe.de veröffentlichen.