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Was versteht man unter Architekten- und Ingenieurleistungen?
Öffentliche Auftraggeber beauftragen Architekten und Ingenieure für die Planung, Überwachung und Ausführung von Leistungen. Dabei können sowohl Architektenleistungen als auch Ingenieurleistungen selbst der Inhalt einer Ausschreibung sein oder die Planungsbüros stehen dem Auftraggeber beratend zu Seite.
Die Honorare von Architekten und Ingenieuren werden durch die HOAI geregelt. Vor allem der Abschnitt 5 – beginnend mit § 69 VgV – und der Abschnitt 6 VgV beschreiben die Anwendungsbereiche und Vorgehensweise bei Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen. Im Oberschwellenbereich werden diese im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder dem Wettbewerblichen Dialog vergeben.
evergabe.de-Academy
evergabe.de unterstützt öffentliche Auftraggeber, Architekten und Ingenieure mit Seminaren und Webinaren dabei sich im Vergabe- und Vertragsrecht zurecht zu finden.
Weitere Informationen zu Architekten- und Ingenieurleistungen
Architekten- und Ingenieurleistungen sind durch die Honorarordnung in 9 Leistungsphasen aufgeteilt, welchen verschiedene Prozentsätze unterliegen. Dabei beschreiben die Leistungsphasen die Arbeitsaufgaben, welche verschieden stark gewichtete werden.
- Grundlagenermittlung (3%)
- Vorplanung (7%)
- Entwurfsplanung (11%)
- Genehmigungsplanung (6%)
- Ausführungsplanung (25%)
- Vorberieten der Auftragsvergabe (4%)
- Bauüberwachung (31%)
- Objektbetreuung und Dokumentation (3%)
Auf evergabe.de werden Ingenieur- und Architektenleistungen ausgeschrieben. Finde jetzt Deinen nächsten Auftrag oder schau Dir Musterausschreibungen an.
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