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Alternativpositionen
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Was sind Alternativpositionen?

Alternativpositionen, auch Wahlpositionen genannt, sind Alternativen zu einer geforderten Leistung und können Teil der Leistungsbeschreibung sein. Der Auftraggeber ermöglicht es Bietern also, alle in den Ausschreibungsunterlagen genannten Alternativen anzubieten. Welche Alternative bevorzugt wird, entscheidet der Auftraggeber.

Diese Wahlpositionen bieten eine alternative Lösung zur Basisposition und können zur Kostenoptimierung oder technischen Verbesserung beitragen.


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Anforderungen für Alternativpositionen

Laut den Vorschriften der VOB/A und VgV sind Alternativpositionen zulässig, sofern sie in den Vergabeunterlagen vorgesehen sind. Die Vergabestelle legt fest, ob und unter welchen Bedingungen diese zugelassen sind.

Die Angabe alternativer Positionen ist allgemein nur eingeschränkt möglich, da das Risiko zur Manipulation besteht. Darum muss in der Regel ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden und die Zuschlagskriterien müssen vorher definiert sein.

Für Alternativpositionen werden Einheitspreise angegeben. Die Wahlposition geht nicht in die Angebotsendsumme ein, sondern nur die Grundposition. Die Einheitspreise müssen die tatsächlichen Kosten realistisch abbilden und dürfen die Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote nicht beeinträchtigen.


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