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Änderung der Vergabeunterlagen
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Was versteht man unter Änderung der Vergabeunterlagen?

Die Änderung der Vergabeunterlagen bezieht sich auf die außerplanmäßige Berichtigung von Fehlern in den Vergabeunterlagen. Die Grundlagen des Wettbewerbs und das Zustandekommen des Preises dürfen durch diese Änderung nicht beeinflusst werden.


Führt ein Auftraggeber das Vergabeverfahren über eVergabe.de durch, werden die Teilnehmer am Vergabeverfahren bei Änderungen an den Vergabeunterlagen per E-Mail informiert und aufgefordert, die neuen Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen.


Weiterführende Informationen zu Änderung der Vergabeunterlagen

Folgende Korrekturen sind zulässig, wenn:

  • einzelnen Positionen abgeändert werden,
  • unerhebliche Leistungen hinzugefügt werden
  • oder sich die Vertragszeit marginal verändert.

Im Falle einer fundamentalen Änderung der Vergabeunterlagen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, das Vergabeverfahren aufzulösen.

Bieter haben hingegen kein Recht, Änderungen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Werden eigenhändig Korrekturen vorgenommen oder Rahmenbedingungen, wie die eigenen AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), hinzugefügt, führt dies zur Disqualifizierung des Angebots. Die Vergabeunterlagen müssen grundsätzlich von den Bietern in Inhalt und Form anerkannt werden.


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