Wenn ich ein Angebot abgebe, muss dies unterschrieben sein? Oder gilt die Abgabe über die Plattform als Unterschrift/Signatur?
Ein Angebot muss immer unterschrieben werden. Die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform evergabe.de erfolgt ausschließlich in elektronischer Textform. Wenn Sie beispielsweise ein Angebot im Namen der Firma abgeben, werden automatisch ihre Firmendaten an den Auftraggeber übermittelt. Hier müssen jedoch die Angebotsunterlagen händisch oder elektronisch unterschrieben sein.
Im AI Bietercockpit kann ebenfalls ein Angebot in elektronischer Textform erfolgen. Hierbei muss eine Unterschrift im Angebotsschreiben erfolgen. Im Unterschriftfeld muss dabei der vollständige Name über die Tastatur eingegeben werden. Zusätzlich zur elektronischen Unterschrift in Textform kann auch eine Signatur zur Pflicht werden, sofern es der Auftraggeber verlangt.