Was genau sind “Nebenangebote?”
Ein Nebenangebot setzt eine Abweichung vom eigentlich geforderten Angebot voraus. Es liegt vor, wenn Änderungen entweder den kompletten vorgesehenen Leistungsinhalt oder einzelne Abschnitte betreffen. Änderungen und Abweichungen können jeglicher Art sein, unabhängig ihres Umfangs oder ihrer Gewichtung.
Ein Nebenangebot stimmt beispielsweise nach VOB/A inhaltlich nicht mehr mit der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers überein. Dennoch werden Nebenangebote zugelassen und gehen ebenfalls in die Bewertung mit ein. Ob sie zugelassen werden, ist dem Bekanntmachungstext zu entnehmen.
Vorteil: Nicht immer hat die Vergabestelle den vollen Überblick, welche Möglichkeiten auf dem Markt noch vorhanden sind. Nebenangebote könnten demzufolge sinnvoll sein, wenn Sie ein anderes Material anbieten, welches gleiche oder ähnliche Eigenschaften hat. Ein anderes Beispiel sind Kombinationen mit Preisnachlässen bei mehreren Losen.