Ist die Meldung an Destatis immer notwendig?
Nachstehend der Auszug von der Destatis-Seite.
„Als Berichtsstelle für die Vergabestatistik müssen sich einmalig alle Stellen registrieren, die Informationen über vergebene Aufträge und Konzessionen gemäß der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) als Auftraggeber selbst oder für einen Auftraggeber zu melden haben. Diese Auftraggeber sind nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber.“
Grundsätzlich ist die Statistik-Meldung für alle öffentlichen Auftraggeber bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert von mehr als 25.000 EUR immer notwendig. Genauere Angaben finden Sie in der Vergabestatistikverordnung.