Das Vergaberecht wird häufig novelliert. Werden in Ihrer Vergabemanagementlösung die Änderungen angepasst? Werden länderspezifische Regelungen berücksichtigt? Wie schnell werden ggf. gesetzliche Änderungen eingepflegt? Werden die Formblätter regelmäßig aktualisiert? Auch bundeslandspezifische Formblätter?
Wir sind Mitglied in verschiedenen Gremien und i.d.R. bereits vor dem Erlass von Vergaberechtsänderungen über diese informiert. Bei gesetzlichen Anpassungen gilt in der Regel eine Übergangsfrist, um die Rechtsänderungen in der Vergabesoftware umsetzen zu können. Innerhalb dieser Frist haben wir in der Vergangenheit und werden wir auch zukünftig alle Anpassung vornehmen und Ihnen als Kunden rechtzeitig zur Verfügung stellen. Rechtzeitig heißt in diesem Fall rechtzeitig vor Inkrafttreten.
Die Software-Lösung evergabe Manager enthält folgende von evergabe.de bereitgestellte landesrechtliche Ausprägung.
- Bayern
- Brandenburg
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Weitere Bundesländer sind in Vorbereitung. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Ihr Bundesland nicht genannt ist.