eVergabe.de
FAQ
FAQ
Die häufigsten Fragen - und die Antworten

Wann ist es sinnvoll nur schriftliche Angebotsabgabe zuzulassen?

Nur im Ausnahmefall.

In den meisten Fällen ist die elektronische Angebotsabgabe für alle Beteiligten einfacher und sorgt für eine höhere Anzahl von Angeboten. Nicht jede Vergabeart lässt die schriftliche Angebotsabgabe überhaupt zu. Bei europaweiten Verfahren darf von der elektronischen Angebotsabgabe z.B. nur abgewichen werden, wenn diese aus rein praktischen Gründen nicht möglich ist, etwa wenn Musterproben oder Modelle benötigt werden.

Wenn Du trotzdem die schriftliche Angebotsabgabe zulassen möchtest, sollte dies nur optional sein. Die meisten Bieter erachten die elektronische Kommunikation mittlerweile als zeitgemäß und selbstverständlich.


Academy

Erlebe Webinare, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren.

eVergabe.de