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FAQ
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Die häufigsten Fragen - und die Antworten

Was ist eine Freihändige Vergabe nach VOB?

Der Ausdruck eine „Vergabe nach einer Vergabeverordnung“ durchzuführen, erklärt einerseits, um welche Vergabeart es sich handelt und andererseits in welchem Rechtsrahmen das passiert. Eine Freihändige Vergabe nach VOB bedeutet also, dass Bauleistungen ohne ein förmliches Vergabeverfahren vergeben werden. So gewährt die Freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine gewisse Flexibilität.

Flexible Auftragsvergabe kennenlernen

Voraussetzungen, um nach VOB freihändig zu vergeben

Freihändige Vergabe nach VOB

Außerdem ist das Freihändige Vergeben nach VOB nur als Ausnahme anzuwenden. So, zum Beispiel, bei besonderer Dringlichkeit oder wenn nur wenige Unternehmen in Betracht kommen, welche die Leistung überhaupt ausführen können.

Hinzukommen Ausgangssituationen, welche nicht genügend Angebote erwarten lassen oder die Geheimhaltung. Auch eine Teilleistung einer größeren Bauausschreibung kann Grund für eine solche Vergabe sein. In jedem Fall aber muss es eine ausreichende Dokumentation geben.

Im § 3a Abs. 3 VOB/A ist zudem festgehalten, dass und bis zu welchem Auftragswert eine freihändige Vergabe durchgeführt werden darf.


Freihändige Vergabe nach UVgO

Freihändige Vergaben tauchen nicht nur in der VOB auf. Auch Liefer- und Dienstleistungen können unterhalb der Schwellenwerte freihändig beschafft werden. Hier kommt es allerdings darauf an, in welchem Bundesland die Vergabe stattfindet, denn in Sachsen gilt noch die VOL/A. In der UVgO heißt diese Vergabeart nämlich Verhandlungsvergabe.

Was ist eine Freihändige Vergabe nach UVgO? >

Auf dieser Basis gibt es also den Ausdruck „Freihändige Vergabe nach VOB“, „Freihändige Vergabe nach VOL“ und „Verhandlungsvergabe nach UVgO.“


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