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Die häufigsten Fragen - und die Antworten

Wie wird das Vier-Augen-Prinzip bei evergabe.de gewahrt?

evergabe.de unterstützt das Vier-Augen-Prinzip bei der Angebotsöffnung (vgl. § 14 VOB/A, § 14 VOL/A, § 55 VgV bzw. § 40 UVgO) in der Weise, dass sich bei Beginn der Angebotsöffnung jeweils zwei Vergabestellen-Nutzer im System anmelden müssen. Dies gilt sowohl für die Nutzer im Tarif evergabe Pro als auch im evergabe Manager. Dies wird im Öffnungsprotokoll automatisch vermerkt.

Vergabestellen, die nur einen einzelnen System-Nutzer haben (z.B. evergabe Basic) setzen das Vier-Augen-Prinzip außerhalb der technischen Lösung um, indem sie eine zweite Person bei der Öffnung am Arbeitsplatz hinzuziehen und dies entsprechend im Öffnungsprotokoll manuell dokumentieren.

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