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FAQ
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Die häufigsten Fragen - und die Antworten

Warum müssen bei der Nutzung der Online-Formulare auch die Vergabeunterlagen mit hochgeladen werden?

Seit dem 18. April 2016 müssen Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung die Vergabeunterlagen bei EU-weiten Vergabeverfahren vollständig elektronisch zum Abruf bereitstellen. Die interessierten Unternehmen laden die Vergabeunterlagen einfach herunter. Das reduziert den Aufwand und die Unterlagen sind sofort verfügbar.

Die Vorteile des elektronischen Arbeitens liegen auf der Hand und werden von uns unterstützt. Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt weitestgehend die VOL/A. Gemäß § 29 UVgO wird die Bereitstellung der Vergabeunterlagen zum Herunterladen verlangt. Eine Orientierung hin zur elektronischen Bereitstellung der Vergabeunterlagen gibt auch die VOB/A. Deshalb unterscheidet unsere Software beim Bereitstellen der Vergabeunterlagen nicht zwischen EU-weiten Vergabeverfahren und nationalen Vergaben.


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