Die häufigsten Fragen - und die Antworten
Warum müssen bei der Nutzung der Online-Formulare auch die Vergabeunterlagen mit hochgeladen werden?
Wir unterstützen die Vorzüge des elektronischen Arbeitens: Interessierte Unternehmen können neben der Teilnahme an der Ausschreibung sofort die Vergabeunterlagen herunterladen. So wird der Aufwand reduziert.
Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung müssen Auftraggeber seit dem 18. April 2016 die Vergabeunterlagen bei EU-weiten Vergabeverfahren vollständig elektronisch bereitstellen. Nach und nach ersetzt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) die VOL/A in den Bundesländern. Hier wird gemäß § 29 UVgO die Bereitstellung der Vergabeunterlagen zum Herunterladen verlangt. Ähnlich ist es auch in der VOB/A. Aus diesem Grund unterscheidet unsere Software auch nicht zwischen EU-weiten und nationalen Vergabeverfahren.
Neu: evergabe.de-Academy