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Die häufigsten Fragen - und die Antworten

Wann müssen die Vergabeunterlagen fertiggestellt sein?

Die Vergabeunterlagen müssen fertiggestellt sein, bevor ausgeschrieben wird, sofern es keine Ausnahmesituation gibt. Nach unseren Einschätzungen ist es nicht zulässig, wenn die Vergabestelle oder das Planungsbüro erst nach der Veröffentlichung des Bekanntmachungstextes die Vergabeunterlagen adjustiert.

„Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertiggestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.“ (§ 2 Abs. 6 VOB/A). Durch die „SOLL“-Formulierung im Gesetzestext wird deutlich, dass es eine grundsätzliche Pflicht dazu gibt. Ausnahmefälle können als solche behandelt werden.


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