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Pflicht zur E-Vergabe

Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter bei EU-Ausschreibungen Pflicht!

Welche Vorteile und Chancen sich aus der elektronischen Vergabe für Auftraggeber und Auftragnehmer ergeben, erklären wir Dir hier.

Pflicht zur E-Vergabe 

Die elektronische Vergabe ist ab sofort verbindlich vorgeschrieben.

Gemäß EU-Richtlinien RL2014/24/EU zur Auftragsvergabe muss seit dem 18. März 2016 neben der elektronischen Veröffentlichung von EU-Ausschreibungen bei TED auch die Bereitstellung von (und kostenfreier Zugang zu) Vergabeunterlagen möglich sein.

Die elektronische Vergabe mit elektronischer Angebotsabgabe ist seit dem 18. Oktober 2018 für EU-weite Ausschreibungen das Regelverfahren (für „zentrale Beschaffungsstellen“ gilt elektronische Vergabe bereits ab 18.04.2017). Auch für nationale Ausschreibungen wird elektronische Vergabe verbindlich, insbesondere durch die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Pflicht zur E-Vergabe erfüllen und öffentlich ausschreiben

Wer öffentlich ausschreiben muss und was es noch zu beachten gibt, erfährst Du hier.

Komme der Pflicht zur Elektronischen Vergabe mit evergabe.de nach

Als Auftraggeber kannst Du die elektronische Vergabe direkt auf unserer Vergabeplattform evergabe.de durchführen und so Deiner Pflicht zur E-Vergabe nachkommen. Prüfe hierfür folgende Dinge:

  • Bist Du Einsteiger oder Profi-Anwender.
  • Schreibst Du gelegentlich oder regelmäßig aus.
  • Wie viele Personen sollen in Deinem Unternehmen die Auftragsvergabe auf evergabe.de durchführen.

Wie möchtest Du Deine Aufträge vergeben?

Pflicht zur E-Vergabe erfüllen – Aufträge vergeben mit evergabe.de
Auftragsvergabe mit dem evergabe Manager

Direkt auf evergabe.de

Vergebe direkt auf evergabe.de öffentliche Aufträge oder lade Unternehmen zur freihändigen Vergabe ein. Die von Dir bereitgestellten Vergabeunterlagen können sich potenzielle Bieter herunterladen und direkt auf evergabe.de ein Angebot abgegeben.

Wir empfehlen Dir die Vergabe direkt auf evergabe.de, wenn Du

• Einsteiger bist,
• nur gelegentlich Aufträge veröffentlichst und
• nur eine Person die Vergaben durchführen soll.

Du benötigst nur ein kostenloses evergabe.de-Konto.

Mit dem evergabe Manager

Unsere Vergabemanagement-Software unterstützt Dich im kompletten Vergabeprozess – von der Erstellung Deiner Vergabeunterlagen über die Entgegennahme elektronischer Angebote bis zur Prüfung und Wertung der Angebote.

Wir empfehlen Dir die Vergabe mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager), wenn Du

• Profi-Anwender bist,
• häufig Aufträge veröffentlichst und
• mehrere Personen die Vergaben durchführen sollen.

Du benötigst nur den Zugang zum Vergabemanagementsystem.

Vorteile der elektronischen Vergabe

Vorteile der elektronischen Vergabe

  • Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bieter kann vollständig elektronisch abgewickelt werden
  • Die Angebotsbearbeitung und -abgabe ist rund um die Uhr möglich
  • Die Vergabevorgänge werden vereinfacht und standardisiert
  • Sicherer Austausch elektronischer Leistungsverzeichnisse im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich
  • Bei den Vergaben werden formale Fehler durch Plausibilitätsprüfungen vermieden
  • Rechtssichere und einfachere Dokumentation der Vergabeverfahren
  • Die Angebotsabgabe wird dokumentiert und ist nachvollziehbar
  • Keine Kosten für Vervielfältigung und Versand von Vergabeunterlagen
  • Vermeidung von Korruption
  • Kürzere Bearbeitungs- und Versandwege
  • Das Zustellrisiko ist geringer

Was ist die elektronische Vergabe?

Unter der elektronischen Vergabe wird die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen verstanden. Die elektronische Vergabe erfordert elektronische Informations- und Kommunikationsmittel, die die Prozesse unterstützen.

Prozesse unterstützen

Folgende Prozesse können übernommen werden:

  • Bekanntmachungen veröffentlichen
  • Vergabeunterlagen bereitstellen
  • Einladungen versenden (auch nach Teilnahmewettbewerben)
  • Einreichen von Teilnahmeanträgen und Angeboten
    (elektronische Angebotsabgabe)
  • Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern
    (z.B. Bieterfragen, Nachforderungen, Absage, Zuschlag)

Ausnahmen

In der Regel nicht von der E-Vergabe umfasst, sind:

  • Die interne Kommunikation beim Auftraggeber, beim Bieter sowie mit Dritten
  • Die interne Bearbeitung und Dokumentation
  • Kommunikation nach dem Zuschlag

In diesen Auftraggeber-Seminaren geht es unter anderem darum, wie die Einführung der elektronischen Vergabe gelingt, aber auch, welche technischen Lösungen es mit evergabe.de gibt und welche gesetzlichen Vorgaben konkret zu beachten sind.

Für Kunden, die sich für den evergabe Manager (AI Vergabemanager) entscheiden, empfehlen wir unser Anwendungsseminar. Dein bereits erworbenes Wissen kann hier gefestigt bzw. erweitert werden.

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Deine elektronische Vergabe

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  • der großen Reichweite.
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  • dem kompetenten Kundenservice.
    Bei Fragen zur Auftragsvergabe und Auftragssuche hast Du immer einen Ansprechpartner.
  • dem Technischen Support.
    Bei Problemen technischer Art wende Dich gern an unsere Technische Hotline.

Hier findest Du Informationen, wie Du auf unserer Ausschreibungsplattform öffentliche Aufträge vergeben kannst.

Pflicht zur E-Vergabe

Wir helfen Dir bei
der elektronischen Vergabe.

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