eVergabe.de

Wie hoch sind die Kosten eines Auftraggebers für das Einstellen einer offenen Ausschreibung EU-weit in dem Vergabeportal evergabe.de?

Eine EU-Bekanntmachung kann schon ab einmalig 49,00 EUR veröffentlicht werden. Möchten Sie 2 Bekanntmachungen veröffentlichen oder im Team arbeiten, ist ein möglich einen Tarif evergabe Pro über 59,20 EUR

Hier finden Sie die komplette Übersicht für Auftraggeber für alle Leistungen und Preise >

Was würde ein individuelles Vergabe- und Beschaffungsmanagement kosten?

Das kommt darauf an, wie Sie ausschreiben möchten. Unser Spektrum reicht vom evergabe Basic-Konto bis zum evergabe Manager individuell. Also einem individuellen Projekt, angepasst an Ihre Vergabeprozesse. Je nachdem wie Ihre Rahmenbedingungen für Elektronische Vergaben aussehen, finden wir dazu die passende Lösung.

Möglichkeiten, Kosten sowie Vor- und Nacharbeiten werden in Angeboten und Beratungen herauskristallisiert. Gern können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen. Für weitere Fragen melden Sie sich bei unserem Sales-Team per Telefon unter +49 351 41093-1400 oder nutzen unser Kontaktformular.

Alle Tarife und entstehende Kosten der Standardmodelle finden Sie zusätzlich als kompletten Überblick unter Preise für Auftraggeber >

Warum müssen wir als Dienstleister, welche für den öffentlichen Auftraggeber ausschreiben, für die Veröffentlichung im Ausschreibungsblatt bezahlen? Normalerweise ist das für den öffentlichen Auftraggeber kostenlos? Schließlich veröffentlichen wir eine Beschaffung für den öffentlichen Auftraggeber und nicht für unser (Privat)Unternehmen.

Bitte kontaktieren Sie hierfür unseren Vertrieb, damit es genau erläutert werden kann.

Kommunale Auftraggeber dürfen kostenfrei im Ausschreibungsblatt veröffentlichen. Private Organisationen zahlen jedoch einen Zeilenpreis. Die Kosten hängen dabei vom Ausschreibungsblatt ab.

Wer die Bekanntmachung einstellt, spielt keine Rolle. Es wird immer bei den nationalen Bekanntmachungen im Punkt a) nach dem Auftraggeber geschaut.

Wie ist die Kostenzusammenstellung der Plattform gegenüber des Managementsystems?

Eine vollumfängliche Übersicht und Gegenüberstellung, welche Vergabelösung welchen Funktionsumfang hat und was das kostet, können Sie sich unter Preise für Auftraggeber ansehen.

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater. Sie erreichen diese per E-Mail unter auftraggeber@evergabe.de oder per Telefon unter +49 351 41093-1400.

Die Preisliste finden Sie auch hier als PDF zum Herunterladen.

Welche Kosten entstehen bei der Vergabeplattform bei über 200 Verfahren?

Bei der Veröffentlichung von 200 Vergabeverfahren pro Jahr ist ein Tarif sinnvoll. 

Mit dem kostenlosen Nutzerkonto auf evergabe.de, dem evergabe Basic, fallen keine Mietkosten an. Dafür sind 49,00 EUR je Ausschreibung zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der Lose. Im Tarif evergabe Pro oder dem evergabe Manager hingegen zahlen Sie einen festen Betrag nach Laufzeit und können unbegrenzt viele Bekanntmachungen veröffentlichen und Vergabeverfahren durchführen.

Hier finden Sie die komplette Übersicht für Auftraggeber für alle Leistungen und Preise >

Gern können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen. Für eine gesonderte Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater. Sie erreichen diese per E-Mail unter auftraggeber@evergabe.de oder per Telefon +49 351 41093-1400.

Wir überlegen, uns einen kostenpflichtigen Zugang zur Plattform zu beschaffen. Falls wir den Vergabemanager später haben wollen, wäre das ein Upgrade oder entstehen doppelte Kosten?

Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Ausschreibungssysteme und wir können formal nicht von einem Upgrade sprechen. Gemeinsam werden wir eine gute Lösung finden, um hier doppelte Kosten zu vermeiden.

Eine Aufstockung oder der Wechsel ins Managementsystem findet bei unseren Kunden (Vertragskunden) regelmäßig statt. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater unter auftraggeber@evergabe.de oder nutzen unsere Telefonhotline.

Kann ich die Plattform als Auftraggeber kostenfrei nutzen?

Mit dem kostenlosen Nutzerkonto auf evergabe.de, dem evergabe Basic, fallen keine Mietkosten an. Dafür sind 49,00 EUR je Ausschreibung zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der Lose. Im Tarif evergabe Pro oder dem evergabe Manager hingegen zahlen Sie einen festen Betrag nach Laufzeit und können unbegrenzt viele Bekanntmachungen veröffentlichen und Vergabeverfahren durchführen.

Die komplette Übersicht aller Leistungen und Kosten finden Sie bei Preise für Auftraggeber.

Gern können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater. Sie erreichen diese per E-Mail unter auftraggeber@evergabe.de oder per Telefon unter +49 351 41093-1400.

Wie sehen die einzelnen Schritte auf der Plattform aus? Welche Möglichkeiten gibt es für die Erstellung eines Inhaltsverzeichnisses? Wie funktioniert die Kommunikation mit den Bietern? Was geschieht, nachdem das Angebot angenommen/abgelehnt wurde? Ist es dann problematisch, das Verfahren sofort abzuschließen? Ist es möglich, allen Bietern gleichzeitig zu antworten? Kann ich mir die einzelnen Schritte auf der Plattform noch einmal ansehen?

Wie die Schritte und Vorgehensweisen mit evergabe.de aussehen, zeigen wir Ihnen in unseren Videos > Hier können Sie sich in Ruhe mit der Plattform sowie dem evergabe Manager vertraut machen.

Sollten dennoch Fragen offen sein, helfen unsere FAQ oder das Glossar mit allen Begrifflichkeiten weiter. Darüber hinaus haben wir sämtliche Erklärungen auf unserem YouTube-Kanal.

Möchten Sie zudem eine Beratung, wenden Sie sich gern an unser Sales-Team unter auftraggeber@evergabe.de oder Tel.: +49 351 41093-1400.

Gibt es evtl. ein Handbuch, um sich in Ruhe in die Funktionen der evergabe.de einzuarbeiten?

Im Allgemeinen nimmt die Vergabeplattform evergabe.de den Nutzer an die Hand. Durch eine intuitive Benutzeroberfläche kann das Formular zur Bekanntmachung ausgefüllt und mit wenigen Klicks die Vergabeunterlagen digital bereitgestellt werden. Zusätzliche Hinweise oder ausgegraute Funktionen signalisieren, was zu welchem Zeitpunkt gemacht werden kann. Als Beispiel: Die Angebote können erst eingesehen werden, sobald die Angebotsfrist um ist.

Der evergabe Manager beinhaltet darüber hinaus einen Workflow. Auf diese Weise kann nichts vergessen werden. Außerdem sorgt eben jener dafür, dass die Schritte einer Vergabe in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden.

Um noch einmal einen Einblick in unsere Lösungen zubekommen, können Sie sich zum einen auf dieser Seite die Videos dazu ansehen. Zum anderen finden Sie auf unserem YouTube-Kanal neben unserer evergabe.de-WG ebenso Erklärvideos zu den Funktionen.

Unsere Empfehlung: Die evergabe.de-Academy

Um die Software und das Handling besser zu verstehen und entsprechend anzuwenden, haben wir verschiedene Webinare und Seminare. Hierbei achten wir darauf, dass wir Einsteiger ebenso schulen, wie Profis. Das ist die Übersicht aller Themen zu Softwareanwendungen >

Bei Hilfe und Service gibt es Handbücher zum Downloaden: https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/#dokumente

Wie sieht die Bekanntmachung aus?

Die Bekanntmachung enthält grundlegende Informationen über den Auftragsgegenstand und das Vergabeverfahren. Damit können sich die Bieter über das Vorhaben und die Rahmenbedingungen informieren. Wesentliche Inhalte sind:

  • Auftraggeber
  • Art und Umfang des Auftrags
  • Ausführungsort
  • wichtige Fristen und Terminketten
  • benötigte Nachweise über die Eignung des potenziellen Bewerbers

Unterschiede gibt es zudem bei den Bekanntmachungstexten von nationalen und EU-weiten Vergaben. Nationale Bekanntmachungen sind mit Kleinbuchstaben unterteilt. So findet man beispielsweise unter a) Angaben zum Auftraggeber und unter s) den Termin der Angebotsöffnung. Europaweite Bekanntmachungen sind hingegen mit römischen Ziffern gegliedert und müssen bedeutend mehr Angaben enthalten. Hier sind Name und Adresse vom öffentlichen Auftraggeber unter I.1) zu finden, Abschnitt III beinhaltet z. B. die Teilnahmebedingungen.

Hinweis: Sämtliche Ausschreibungsinformationen mit Bekanntmachungstext werden den Bietern vollständig auf evergabe.de zur Verfügung gestellt.

evergabe.de-Tipp: Webinar: Einführung in das Vergaberecht

Von den relevanten Rechtsnormen bis zum Aussehen einer Bekanntmachung bespricht die Referentin Christina Meincke die wichtigen Schritte einer Ausschreibung.

Kann bei der Umsetzung des kompletten Vergabeverfahrens in evergabe.de auch “automatisch“ ein Vergabeprotokoll oder eine Vorlage hierfür erstellt werden?

In der evergabe.de-Lösung erfolgt die Niederschrift bei der Öffnung der Angebote, die rechnerisch und fachliche Auswertung außerhalb des Systems. Hier empfehlen wir Ihnen den evergabe Manager, dieser bildet die gesamten Prozesse ab.

Wie erfolgt konkret die Angebotsabgabe?

In den Vergabeunterlagen ist zu finden, wie das Angebot abgeben und signiert werden soll. Dabei kann die Angebotsabgabe schriftlich oder elektronisch sein, ebenso die Signatur. Bitte beachten Sie hier das jeweilige Landesvergaberecht. 

Genauso, wie der Auftraggeber, haben Bieter bei evergabe.de verschiedene Kacheln mit den entsprechend nächsten Schritten. Bei der Angebotsabgabe muss zum einen angegeben werden, ob die Unterlagen im eigenen Namen abgegeben werden oder für Dritte. Zum anderen können die Angebotsunterlagen einfach hochgeladen werden. Einfache Angebotsabgabe >

Muss das LV als PDF abgegeben werden? Funktioniert das Einlesen einer GAEB-Datei oder muss ich die Daten auf der Plattform manuell erfassen?

Mit welchen Datenformaten Sie arbeiten möchten, ist Ihnen überlassen und hängt von den benötigten Unterlagen ab. Unsere Lösungen unterstützt die gängigen Formate, z. B. PDF, Word, Excel und GAEB sowie die Möglichkeit alles als Zip-Ordner hoch- bzw. herunterzuladen. 

Das manuelle Erfassen von Daten ist bei Angeboten in Papierform notwendig. Wenn Sie jedoch nur die Abgabe elektronischer Angebote zulassen, dann müssen Sie keine Angebotsunterlagen händisch erfassen.

Wie läuft die Dokumentation für die elektronische Vergabeakte bei evergabe.de ab? Gibt es hier eine automatische Dokumentation?

In der schlanken und einfachen evergabe.de-Lösung ist keine automatisierte durchgängige Vergabedokumentation mit vollständiger digitalen Vergabeakte möglich.

Die elektronische Abbildung des gesamten Vergabeprozesses in einer Organisation – mit unterstützender Durchführung durch den Vergabeprozess, rechtlicher Unterstützung und automatisch erzeugter Vergabedokumentation und einer vollständigen digitalen Vergabeakte wird durch das Managementsystem evergabe Manager abgebildet. Über die Funktion Revisionsstand können Sie im evergabe Manager zu jedem Zeitpunkt Ihre gesamte digitale Akte als ZIP-Datei exportieren.

Kann bei der Umsetzung des kompletten Vergabeverfahrens in evergabe.de auch “automatisch“ ein Vergabeprotokoll oder eine Vorlage hierfür erstellt werden?

In der evergabe.de-Lösung erfolgt die Niederschrift bei der Öffnung der Angebote, die rechnerisch und fachliche Auswertung außerhalb des Systems. Hier empfehlen wir Ihnen den evergabe Manager, dieser bildet die gesamten Prozesse ab.

Erzeugen beide Plattformen den Vergabevermerk?

Im evergabe Manager erfolgt eine automatische Erstellung, Erzeugung und Dokumentation des Vergabevermerks (z.B. Wahl der Verfahrensart, Änderungen beim Bekanntmachungstext oder Vergabeunterlagen, Niederschrift der Angebotsöffnung, fachliche und rechnerische Prüfung). 

In der evergabe.de-Lösung erfolgt die Erstellung des Vergabevermerkes außerhalb des Systems und wird durch den Auftraggeber selber dokumentiert. 

Wie wird die Aktenführung bei Förderprojekten abgebildet?

Dank des evergabe Managers und dem integrierten Workflow können alle Prozesse und Schritte digital abgebildet sowie abgelegt werden. Zudem können Sie zu jedem Zeitpunkt einen Revisionsstand erstellen. Die gesamte Vergabeakte kann außerdem aus dem evergabe Manager elektronisch exportiert oder gedruckt werden. Diesen Revisionsstand können Sie dann dem Fördermittelgeber zukommen lassen. Aus der Praxis wissen wir, dass die Rechnungsprüfungsämter und Aufbaubanken dies akzeptieren.

Deckt eine voll elektronische Vergabe auch alle Dokumentationspflichten ab?

Ja. Durch Systeme mit digitalen Arbeitsschritten, angebundenen Drittsystemen oder einfach nach geltendem Recht voreingestellte Regeln –  wie die Abzeichnungsstufen – wird eine E-Vergabe komplett aufgezeichnet.

Die elektronische Abbildung des gesamten Vergabeprozesses in einer Organisation wird durch unser Vergabemanagementsystem evergabe Manager abgebildet. Dazu gehört:

  • Beim Durchführen im Vergabeprozess unterstützen
  • Eine rechtliche Unterstützung (bspw. durch hinterlegte Formblätter nach Landesrecht)
  • Eine automatisch erzeugte Vergabedokumentation
  • Die vollständige, digitale Vergabeakte (eAkte)

Über die Funktion Revisionsstand können Sie zudem im evergabe Manager zu jedem Zeitpunkt Ihre gesamte digitale Akte als ZIP-Datei exportieren.

Kann man die Vergabe inklusive Vergabevermerk, quasi als Sicherheitskopie, von der Vergabeplattform herunterladen?

Dank des evergabe Managers und dem integrierten Workflow können alle Prozesse und Schritte digital abgebildet sowie abgelegt werden. Zudem können Sie zu jedem Zeitpunkt einen Revisionsstand erstellen.

Die gesamte Vergabeakte kann außerdem aus dem evergabe Manager elektronisch exportiert oder gedruckt werden. Über die evergabe.de-Lösung ist das nur teilweise möglich.

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater unter auftraggeber@evergabe.de oder +49 351 41093-1400.

Wie lange bleiben die Daten gespeichert?

Um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, bewahrt evergabe.de die Vergabeverfahren in der Vergabe-Lösung unter den durch die geltenden Regeln und Vorschriften festgelegten Bedingungen nicht länger als 10 Jahre auf.

Beim evergabe Manager gilt während der Vertragslaufzeit eine garantierte Dauer der Aufbewahrung für die Daten aller Vergabeverfahren, deren Beendigung (abgeschlossene Verfahren) nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums und nach entsprechender Ankündigung in Textform mit einer Frist von drei Monaten kann evergabe.de diese Vergabeverfahren löschen.

Es erfolgt jedoch keine Löschung von Verfahren, ohne dass Sie mit angemessener Frist die Möglichkeit erhalten, die Daten zu exportieren!

eVergabe.de