Definition des landesweiten Radvorrangnetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

16Tage

Teilnahmefrist06.05.2025 12:00 Uhr

Definition des landesweiten Radvorrangnetzes; des Landes Nordrhein-Westfalen Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) soll gemäß § 17 Abs. 1 Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) das landesweite Radvorrangnetz definieren, welches für den alltäglichen...

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Vergabe-ID (bei evergabe.de)

3159105
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Teilnahmefrist06.05.2025 12:00 Uhr

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Ausführungsort (1)

  • 40479 Düsseldorf
    Emilie-Preyer-Platz 1, Nordrhein-Westfalen

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