Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V

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Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V (Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln (PG 31) abzuschließen. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem....

Vergabeart

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Auftrag­geber

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Vergabe­nummer (des Auftraggebers)

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Vergabe-ID (bei evergabe.de)

3171515
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Ausführungsort (1)

  • 49356 Diepholz

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