Sanierung Augustinern 1. BA - Los 1 - 6

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3166048
Vergabe­nummer
3.2-2/25
Veröffentlicht am
16.04.2025 11:30 Uhr
Auftrag­geber
Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Angebots-/Teilnahmefrist
08.05.2025 11:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name und Anschrift:
Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Markt 1
06484 Quedlinburg
Telefon:
+49 3946-905754
Fax:
+49 3946-9059754
E-Mail:
vergabestelle@quedlinburg.de
Internet:
https://www.quedlinburg.de

b)

Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
3.2-2/25

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

06484 Quedlinburg

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Art der Leistung:
Los 1 - BGK, Los 2 - Straßenbauarbeiten, Los 3 - NWK, Los 4 - Straßenbeleuchtung, Los 5 - SWK, SWGA, NWGA, TW-Leitung, TWHA, Los 6 - Tb für Stromkabel Niederspannung
Umfang der Leistung:
Die geplante Baumaßnahme (Länge ca. 250 m, Breite = 5,50 - 6,00 m (2,80 m)) umfasst den grundhaften Ausbau der Fahrbahn und die damit verbundene standardgerechte Herstellung des Straßenoberbaus der Straße "Augustinern". Die Gehwege und sonstigen Nebenflächen werden ebenfalls grundhaft erneuert.
Die Fahrbahn wird mit den beidseitig vorhandenen Granithochbordsteinen auch zukünftig wieder vom Gehweg (bzw. Sicherheitsstreifen) getrennt. Alle vorhandenen und genutzten Zufahrten werden mit der Planung berücksichtigt.
Weiterhin ist durch die Welterbestadt Quedlinburg der Neubau einer den verkehrstechnischen und lichttechnischen Anforderungen gerecht werdenden altstadttypischen Straßenbeleuchtung in Abstimmung mit den Stadtwerken mit vorgesehen (gesonderte Planung). Die vorhandenen Leuchten werden am Standort durch die neuen Leuchtmasten mit LED-Leuchten ausgetauscht.
Mit dem Straßenausbau erfolgt die erstmalige Herstellung eines Niederschlagswassersammlers. Die neuen Haltungen sind zwischen Reichenstraße und Steinweg geplant und werden im Kreuzungsbereich mit der Reichenstraße an die bereits mit dem Ausbau der Kreuzung hergestellten Anlagen angebunden.
Der ZVO Quedlinburg wird mit dem Bauvorhaben Kanal- und Schachtsanierungen (Austausch der Leitung) am vorhandenen Schmutzwassersammler sowie die Erneuerung der Trinkwasserleitung vornehmen.
Die Stadtwerke Quedlinburg GmbH planen mit dem Bauvorhaben die Erneuerung der Niederspannungskabel.
Los 1:
In diesem Los sind die Baustellengemeinkosten (Baustelleneinrichtung und -räumung, Umleitungsmaßnahmen, Verkehrssicherung, SiGeKo, Beweissicherung und Kontrollprüfungen) für alle am Bau beteiligten Auftraggeber enthalten.
Los 2:
In diesem Los ist der grundhafte Ausbau der Fahrbahn und der Gehwege sowie Nebenanlagen enthalten.
Los 3:
In diesem Los ist der Neubau des Niederschlagswasserkanals (und Straßenabläufe?) enthalten.
Los 4:
In diesem Los ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung enthalten.
Los 5:
In diesem Los sind die Erneuerung des Schmutzwasserkanals, der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebäudeanschlüsse sowie die Erdarbeiten für die Trinkwasserleitung und Trinkwasserhausanschlüsse enthalten.
Los 6:
In diesem Los sind die Erdarbeiten für die Verlegung der Stromleitungen (Niederspannung) enthalten.

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

Vergabe nach Losen:
Nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung:
21.07.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
30.09.2026
weitere Fristen:

j) Nebenangebote

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19633d74f9a-5f904bd221cc259c
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist

am:
08.05.2025
um:
11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
10.07.2025

p)

Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin

am:
08.05.2025
um:
11:30
Ort:
Welterbestadt Quedlinburg, Techn. Rathaus, Halberstädter Str. 45, 06484 Quedlinburg
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter und deren Bevollmächtigte

t) geforderte Sicherheiten

- siehe Formblatt 214 "Besondere Vertragsbedingungen" Seite 2
Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Schlussrechnungssumme brutto

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Es gilt die VOB in der jeweils gültigen Fassung.
16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B (Verlängerung auf 60 Tage)
16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B (Frist für die Schlusszahlung)

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
das Formblatt 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei
Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Nachweis zum "Güteschutz Kanalbau AK 2"
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind weiterhin vorzulegen:
3 Referenznachweise
Anzahl der jahresdurchschnittlichen Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer
ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung - Tariftreue_Mindeststundenentgelt
Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
Haftpflichtversicherung
Versicherung für Umweltschäden nach WHG
ggf. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" des Nachunternehmers bzw. der Bietergemeinschaft
siehe Fromblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
Hinweis:
1. Verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise sind innerhalb einer vorgegebenen Frist zwischen 3 und 5 Werktagen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen.
2. Falls die geforderten Nachweise bereits beim Auftraggeber in aktuell gültiger Form vorliegen, sollte der Bieter den Auftraggeber in seinem Angebot darauf hinweisen.
3. Der Auftraggeber wird bei einem Auftragswert oberhalb von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Gewerbeordnung i.V.m. § 19 MiLoG) beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landkreis Harz
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt

y) Sonstige Angaben

1. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform oder dem Hauptauftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
2. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 4 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen.Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden.
3. Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
4. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er dieses unverzüglich der Vergabestelle vor Angebotsöffnung mitzuteilen.