Stadtverwaltung Pirna, Hochwasserschadensbeseitigung 2021, WAP-ID 208, nachhaltige Schadensbeseitigung am Struppenbach, 01796 Pirna OT Niedervogelgesang

Vergabeart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Vergabe-ID
2901327
Vergabe­nummer
B-60.2/24/07
Veröffentlicht am
19.02.2024 10:04 Uhr
Auftrag­geber
Stadtverwaltung Pirna
Angebots-/Teilnahmefrist
08.03.2024 10:00 Uhr

1. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung Pirna; Bereich/Abteilung: Fachdienst Förderung & Vergabe; Straße, Hausnummer: Am Markt 1/2; Postleitzahl: 01796; Ort: Pirna; Land: Deutschland; E-Mail: albrecht.godau@pirna.de; Telefonnummer: +49 3501556343; Internetadresse: www.pirna.de
2. Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
3. Auftragsgegenstand: Stadtverwaltung Pirna, Hochwasserschadensbeseitigung 2021, WAP-ID 208, nachhaltige Schadensbeseitigung am Struppenbach, 01796 Pirna OT Niedervogelgesang
4. Orte der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Gewässer 2. Ordnung Struppenbach, vor Durchlass Deutsche Bahn; Postleitzahl: 01796; Ort: Pirna OT Niedervogelgesang; Land: Deutschland
5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Hochwasserschadensbeseitigung 2021, WAP-ID 208, nachhaltige Gewässerinstandsetzung Struppenbach nach Starkregenereignis v. 16. Und 17.7.2021
Errichtung Pendelrampe

In der Vergangenheit war der Struppenbach im Stadtgebiet Pirna durch die Hochwasser der Elbe (2002, 2006, 2013) sowie durch die Starkregenereignisse (2010, 2012, 2013) betroffen. Im Mündungsbereich staut das Wasser der Elbe bis in den Struppenbach (Bereich des Bahndammdurchlasses) zurück.
In Folge des Starkregenereignisses vom Juli 2021 kam es zum Abtragen der Sohl- und Böschungsbefestigung im Unterlauf des Struppenbachs (Bereich oberhalb des Durchlasses Deutsche Bahn). Dabei wurden Sohl- und Böschungssteine aus dem Gewässerprofil herausgetragen. In Folge dessen entstand ein Absturz sowie ein größerer Kolk in der Gewässersohle. Des Weiteren wurden die Böschungssteine durch die nicht mehr vorhandene Sohlbefestigung herausgelöst und werden abschließend in ihrer Stabilität gefährdet. Künftige Ereignisse lassen eine fort-schreitende Erosion im Sohl- und Böschungsbereich erwarten, sodass sich das Schadensbild bei ausbleibenden Maßnahmen vergrößern wird. Hier besteht zwingender Handlungsbedarf, da die Stabilität des Gewässerprofils in dem Bereich nicht mehr gegeben ist. Vor allem führte der Abtrag der Sohlbefestigung und die damit verbundene Ausbildung eines Absturzes zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Struppenbachs. Durch den Absturz wird u.a. der Lebensraum von Fischen (Struppenbach = Fischgewässer) und an-deren Wasserlebewesen eingeschränkt.

Diesen Schadensbereich gilt es nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu beheben und nachhaltig in Form einer rauen Rampe wiederherzustellen. Dadurch sollen u.a. die Gewässer-sohle stabilisiert und die Fischdurchgängigkeit wiederhergestellt werden.

Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
-Errichtung einer Pendelrampe auf einer Länge von ca. 26 m
- Böschungssicherung

Riegelrampe:

Die Riegelrampe ist auf einer Länge von 26 m aus Wasserbausteinen LMB60/300 bis HMB 300/1000 herzustellen. Zur Überwindung des Höhenunterschieds ist die Rampe mit einer Neigung von ca. 1:25 herzustellen. Die Riegelrampe besteht aus ca. 11 Riegeln. Dabei ragen die Riegelsteine ca. 25 cm aus der künftigen Gewässersohle heraus. Die Riegel besitzen eine leichte Querneigung in Richtung Riegelöffnung mit einer Neigung von 1:25. Die Riegelöffnung ist jeweils versetzt (d.h. einmal links und im nächsten Riegel dann rechts) herzustellen. Die Öffnungsbreite beträgt im Bereich der Gewässersohle 0,20 m und OK Riegel 0,40 m. Für die Herstellung der Öffnung sind keine scharfkantigen Steine zu verwenden. Die Böschungsneigung der „Öffnung“ beträgt im Mittel 2,5:1. Des Weiteren sind die Steine leicht schräg nach hinten zu öffnen (siehe nachfolgende Bilder). Gegebenenfalls sind Nacharbeitungen von Hand zur Herstellung geeigneter Steine erforderlich. Die Pendelriegel erhalten abschließend zur Stabilität Stützsteine aus Wasserbausteinen LMB 40/200, welche in eine umlaufende Filterschicht aus Schotter 16/32 gebettet werden. Zwischen den Pendelriegeln ist Rampe aus vorhandenem, geeignetem Sohl- und Steinmaterial in Form einer Packlage aufzufüllen/herzustellen. Um eine ausreichende Wassersäule in den Becken zu gewährleisten, ist die Sohle in den Becken muldenförmig auszubilden. Die Durchlässe/Niedrigwasserrinne ist mit einer Niedrigwasserschwelle zu versehen. Als Abschluss erhält die Riegelrampe einen Sohlriegel, welcher unter die Gewässersohle zu setzen ist. Diese besteht aus Wasserbausteinen LMB 60/300.
Für die Herstellung der Riegel ist ortstypisches Gesteinsmaterial zu verwenden. Die verwendeten Wasserbausteine haben der „DIN EN13383-1 / 2002-08 Wasserbausteine – Teil 1: Anforderungen“ zu entsprechen. Der Nachweis der Bezugsquelle und dessen Eignung sind durch den Auftragnehmer zu erbringen

Böschungssicherung

Die stromabwärtsliegende rechte Böschung ist auf der Länge der Riegelrampe mit einer Neigung von 2:1 in Form eines Steinsatzes aus Wasserbausteinen LMB40/200 bis LMB60/300 zu sichern. Die Böschungssicherung erfolgt auf einer Länge von 26 m und auf einer Höhe von 1,00 m.
Die stromabwärtsliegende linke Böschung ist mit einer Neigung von 1:2 wiederherzustellen. Die Höhe der Böschungssicherung ist auf 0,70 m zu begrenzen.
Die Wasserbausteine der Fuß- und Bö sind in eine umlaufende Filterschicht aus Schotter 16/32 (Dicke 0,30 m) zu setzen und untereinander zu verklammern. Der Fußstein der Böschungssicherung ist mindestens 0,30 m unterhalb der Gewässersohle zu setzen. Die Dicke der Steinsetzung beträgt im Mittel 0,60 m.
Die Steine sind gut untereinander verzahnt zusetzen. Die sich ausbildende raue Oberfläche der Böschungssicherung ist mit Grobschlag aus zu zwicken und mit Oberboden inkl. Rasensamen sorgfältig zu stopfen. Auf eine sorgfältige Anbindung im Bereich der Bestandsböschungen (Herdmauer) und der vorhandenen Gewässerböschung ist zu achten.
Für die Herstellung der Steinsetzungen ist ortstypisches Gesteinsmaterial zu verwenden. Die verwendeten Wasserbausteine haben der „DIN EN13383-1 / 2002-08 Wasserbausteine – Teil 1: Anforderungen“ zu entsprechen. Der Nachweis der Bezugsquelle und dessen Eignung sind durch den Auftragnehmer zu erbringen.
6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 18. KW 2024 bis 22. KW 2024
7. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht bereits fest. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.; Sonstiges: nicht angegeben