Sanierung Altes Amtsgericht, Los 22 - Aufzug

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3065173
Vergabe­nummer
473/2024
Veröffentlicht am
05.11.2024 14:16 Uhr
Auftrag­geber
Stadtverwaltung Borna
Angebots-/Teilnahmefrist
03.12.2024 11:00 Uhr

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Borna; Straße, Hausnummer: Markt 1; Postleitzahl: 04552; Ort: Borna; Land: DE
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
d) Art des Auftrages: Bauleistung
e) Ort(e) der Ausführung: Straße, Hausnummer: Am Gericht 2; Postleitzahl: 04552; Ort: Borna; Land: DE
f) Art und Umfang der Leistung: In Borna soll das ehemalige Amtsgericht in einen Verwaltungsstandort umgebaut werden. Dabei wird die barrierefreie Zugänglichkeit mittels Aufzugs realisiert, Modernisierungsmaßnahmen der Beläge und die Brandschutzanforderungen umgesetzt. Die Heizungsanlage inkl. Heizleitungen und Heizkörper, die Trink- und Abwasserleitungen in Verbindung mit den Sanitäranlagen wird erneuert und die ELT-Anlage inkl. Umstellung auf LED Beleuchtung als energetische Maßnahme durchgeführt. Das ehemalige Amtsgericht liegt nordwestlich im historischen Ortskern in Borna an der Sanierungsgebietsgrenze der Stadt. Es gliedert sich in das Amtsgebäude mit Archivanbau und ist mit einer Mauer gefasst. Nach Osten wird das Baufeld von einem, durch die Polizei genutzten Gebäude (ehem. Gefängnis), begrenzt. Beide Anlagen teilen sich die Flurstücksnummer 322/3. Die Zuwegung erfolgt fußläufig von Westen von der Straße Am Gericht und von Süden durch die Toreinfahrt per PKW oder Rad von der Grimmaer Straße.
Gesamtauftrag Los 22 unterteilt sich in:
Aufzugsanlage
- Behindertengerecht
- Maschinenraumlos
- 3 Etagen
- 1 Einstieg
- verkürzte Überfahrt
- Brandfallsteuerung statisch
g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert
h) Aufteilung in mehrere Lose: nein
i) Ausführungsfristen: Beginn: 20.01.2025, Ende: 01.08.2025, Einzelfristen in Anlage 1 FB 214
j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Wahlrecht des öffentlichen Auftraggebers.
k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Wahlrecht des öffentlichen Auftraggebers.
l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3065173/zustellweg-auswaehlen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) entfällt
o) Frist für den Eingang der Angebote: 03.12.2024, 11:00 Uhr; Bindefrist: 18.01.2025
p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben.
q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch
r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt.
s) Eröffnungstermin: Datum: 03.12.2024, 11:00 Uhr; Ort: elektronisch; Personen, die anwesend sein dürfen: Öffnung der Angebote nur von mind. 2 Vertretern des AG in einem gemeinsamen Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
t) Sicherheiten: Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens
250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne
Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum
Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) als Bürgschaft
v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: nicht angegeben
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" ist erhältlich: siehe Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Verpflichtungserklärung-
Mindestlohngesetz, Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Urkalkulation, Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223.
x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Leipzig Landratsamt; Bereich/Abteilung: Haupt- und Personalamt/Zentrale Vergabestelle; Postleitzahl: 04552; Ort: Borna; Land: DE; E-Mail: einkauf-vergabe@lk-l.de