Leichtmetallbau und Kunststofffenster
- Vergabeart
- Öffentliche Ausschreibung
- Vergabe-ID
- 3067671
- Vergabenummer
- 60/Kita_OW/08/2024
- Veröffentlicht am
- 04.11.2024 20:00 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Oranienbaum-Wörlitz
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 19.12.2024 14:00 Uhr
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:
Stadt Oranienbaum-Wörlitz
Franzstraße 1
06785 Oranienbaum-Wörlitz
Telefon:
+49 34904-321062
Fax:
+49 34904-40333
E-Mail:
pierre.aster@oranienbaum-woerlitz.de
Internet:
http://www.oranienbaum-woerlitz.de
b)
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
60/Kita_OW/08/2024
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
06785 Oranienbaum-Wörlitz
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:
Los 08 Leichtmetallbau, Kunststofffenster und Sonnenschutz
Umfang der Leistung:
8 Stück 3-teilige Kunststoff-Fensterelemente mit Sonnenschutz und teilweise Verdunklung und Insektenschutz
14 Stück 1-teilige Kunststoff-Fensterelemente teilweise mit Verdunklung und Insektenschutz sowie Innenfensterbänken
15 Stück mehrteilige Leichtmetall-Fensterelemente bodenständig teilweise mit Sonnenschutz und Verdunklung
1 Stück 2-flügelige LM-Außentüren mit Oberlicht und Festteil
1 Stück 2-flügelige LM-Außentüren mit Oberlicht
4 Stück 1-flügelige LM-Außentür mit Oberlicht
2 Stück 1-flügelige LM-Außentür mit Paneelfüllung
1 Stück 2-flügelige LM-Innentüren mit Oberlicht und Festteil
1 Stück 2-flügelige LM-Rauchschutz-Innentüren mit Oberlicht
1 Stück 2-flügelige LM-T60-Rauchschutz-Innentüren mit Oberlicht und Festteil
1 Stück 2-flügelige LM-Innentüren mit Oberlicht
30 Stück Fingerklemmschutz
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:
Ersatzneubau einer Kindertagesstätte für 120 Kinder im Ortsteil Oranienbaum
Zweck des Auftrags:
Leichtmetallbau, Kunststofffenster und Sonnenschutzanlagen, Brandschutztüren
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach Losen:
Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
05.05.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
13.02.2026
weitere Fristen:
Die Werkplanung ist 3 Wochen nach Auftragserteilung zur Freigabe vorzulegen.
Bauzeit: Mai 2025 - Ende Juni 2025 Einbau der Außenelemente
Zwischenfristen: Ende Juli 2025 Einbau Innenelemente
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-192f74155ff-53c9a5474ccb8eb5
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:
19.12.2024
um:
14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
31.01.2025
p)
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
am:
19.12.2024
um:
14:00
Ort:
Rathaus Oranienbaum-Wörlitz
Franzstr. 1
06785 Oranienbaum-Wörlitz
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
t) geforderte Sicherheiten
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Siehe Vergabeunterlagen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Das Formblatt 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Mit dem Angebot (Formblatt 213) sind weiterhin vorzulegen:
Bepreisung der angegebenen Positionen laut Leistungsverzeichnis Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung ggf. Angabe der PQ-Nummer (die Praqualifizierung und Zertifizierung darf 3 Jahre nicht unterschreiten) ggf. Formblatt 233 Nachunternehmerleistungen ggf. Formblatt 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
keine
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind weiterhin vorzulegen:
Formblatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise
3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen Gewerbeanmeldung Handelsregisterauszug Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur im Original) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nur im Original) Eigenerklärung - Tariftreue_Mindeststundenentgelt Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Betriebshaftpflichtversicherung ggf. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vom Nachunternehmer sowie die darin genannten Bescheinigungen siehe Fromblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
Hinweis:
1. Verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise sind innerhalb einer vorgegebenen Frist zwischen 3 und 5 Werktagen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen.
2. Falls die geforderten Nachweise bereits beim Auftraggeber in aktuell gültiger Form vorliegen, sollte der Bieter den Auftraggeber in seinem Angebot darauf hinweisen.
3. Der Auftraggeber wird bei einem Auftragswert oberhalb von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Gewerbeordnung i.V.m. § 19 MiLoG) beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landesverwaltungsamt Halle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
y) Sonstige Angaben
Es sind Erklärungen im Sinne des TVerG LSA und die - Anlage zum TVerG LSA - mit dem Angebot vorzulegen.
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 6 b Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EU VOB/A in Verbindung mit § 6 a Nr. 2 EU VOB/A mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 b Abs. 1 S. 2 EU VOB/A abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes
Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124
auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform oder dem Hauptauftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 4 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen.Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er dieses unverzüglich der Vergabestelle vor Angebotsöffnung mitzuteilen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Gem. § 11 (1) TVergG LSA gilt in Sachsen-Anhalt aktuell das vergabespezifische Mindeststundenentgelt von 13,38 €/h und ab 01.11.2024 von 14,65 €/h, soweit nicht das tarifvertraglich vereinbarte Entgelt (Tariflohn) der einzelnen Lohngruppen dieses übersteigt. Für diese Leistung als maßgeblich im Sinne Nr. 1 und Nr. 2 des § 11 TVergG LSA ist der nachfolgend aufgeführte Tarifvertrag anzusehen:
Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 14.06.24, gültig bis 31.03.27 (als Anlage beigefügt) Zu berücksichtigen sind die in § 2 des TV Lohn/Ost definierten Entgelte. Dabei wird folgende Entgeltgruppe ab 01.11.24 ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt i.H.v. 14,65 €: -> Lohngruppe 1 Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) - vom 14.06.24, gültig bis 31.03.27 (als Anlage beigefügt) Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) - vom 28.09.18 in der Fassung vom 5.11.21 und 10.11.22 (als Anlage beigefügt) Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere im Baugewerbe - vom 04.07.02 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 29.07.05, 20.08.07, 17.12.12 und 05.06.14 (als Anlage beigefügt) Im Übrigen wird auf die im Baugewerbe bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.