Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.3.1 - Steildächer
- Vergabeart
- Offenes Verfahren
- Vergabe-ID
- 2992720
- Vergabenummer
- OB/02.01/24/18-VOB
- Veröffentlicht am
- 08.07.2024 08:16 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Hoyerswerda
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 06.08.2024 10:30 Uhr
Nationale Ausschreibung
VOB/A-EU
Offenes Verfahren
OB/02.01/24/18-VOB
Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.3.1 - Steildächer
Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.3.1 - Steildächer
Bauauftrag
Nein
Metadaten
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin
Organisationen
Organisationen
In der Bekanntmachung genannte Organisationen
ID – Unternehmen: ORG-0001
Kategorie: Käufer
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: 14625240-SV01-03
Internet-Adresse: https://www.hoyerswerda.de
Adresse
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Ort: Hoyerswerda
Postleitzahl: 02977
NUTS-3-Code: DED2C - Bautzen
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de
Telefon: +49 3571 456549
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
ID – Unternehmen: ORG-0002
Kategorie: andere
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: USt.-ID DE287064009
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Adresse
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: D-04013
NUTS-3-Code: DED51 - Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341 977 3800
Fax: +49 341 977 1049
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer
Beschaffer
ID – Käufer: ORG-0001
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe.de
Verfahren
Zweck
Vorherige Bekanntmachung
-:
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Andere Rechtsgrundlage mit Identifikator
Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VOB/A (EU)
Rechtsgrundlage des Verfahrens (Beschreibung): § 3 EU Nr. 1 VOB/A: Es erfolgt ein offenes Verfahren. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
Beschreibung
Interne Kennung: OB/02.01/24/18-VOB
Titel: Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.3.1 - Steildächer
Beschreibung: Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.3.1 - Steildächer
Art des Auftrags: Bauleistung
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Hauptklassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Klassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Zusätzliche Einstufung: 45212000 - Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort
Postanschrift: Liselotte-Herrmann-Straße 1
Ort: Hoyerswerda
Postleitzahl: D-02977
NUTS-3-Code: DED2C - Bautzen
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen
Ausschlussgründe
Beschreibung: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Grenzüberschreitendes Recht
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zusätzliche Informationen
-:
Losverteilung
Höchstzahl an Losen
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
Posten
Posten
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0001
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda, Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums; Liselotte-Herrmann-Straße 1, 02977 Hoyerswerda;
Los 1.3.1 - Steildächer; Vergabe-Nr. OB/02.01/24/18-VOB
Beschreibung: Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Jugendklubhauses (Saal mit Sozialanbau) sowie die Erweiterung dieses vorhandenen Gebäudebestandes um Anbauten in Pavillonform für die Kinder- und Jugendarbeit und Flächen für Beratung und Verwaltung der Einrichtung. Weiterhin wird für das im Stadtraum umzusetzende Planetarium ein Neubau an zentraler Stelle errichtet. Der Freiraum wird in Teilflächen aufgewertet.
Die ausgeschriebenen Leistungen des Loses 1.3.1 umfassen die Herstellung, Lieferung und den Einbau von Steildächern mit Trapezblech bei den Bestandsgebäuden Saal und Saalanbau. Die Ziegeldeckung und Anbauten (Fallleitungen, Dachrinnen, Blitzschutz etc.) der Bestandsdächer sind zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen. Bei den Bestandsgebäuden (eingeschossig mit Teilunterkellerung) handelt es sich um den Saal sowie einen Saalanbau. Die Außenwände der Bestandgebäude bestehen aus Ziegelmauerwerk, welche mit einem WDVS ertüchtigt werden.
WICHTIGE GROBMENGEN:
1.150 m² Ziegeldeckung einschließlich Anbauten Rückbau + Entsorgung; 1.150 m² Dachdeckung Trapezblech + Klempnerarbeiten
Art des Auftrags: Bauleistung
Umfang der Auftragsvergabe
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders geeignet für: Besonders geeignet für Selbstständige
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Klassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Zusätzliche Einstufung: 45212000 - Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Zusätzliche Einstufung: 45261210 - Dachdeckarbeiten
Art des Auftrags
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen
Gefördertes soziales Ziel
Innovatives Ziel
Strategische Beschaffung
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
Begründung für das Fehlen von Barrierefreiheitskriterien
Ort der Leistungserbringung
Postanschrift: Liselotte-Herrmann-Straße 1
Ort: Hoyersewrda
Postleitzahl: D-02977
NUTS-3-Code: DED2C - Bautzen
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Montag, 30.09.2024
Enddatum: Freitag, 13.12.2024
Zeitraum
-:
Verlängerung des Vertrags
Beschreibung der Optionen
-:
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Ausschreibungsbedingungen
Auswahlkriterien
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Angaben zur Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister bzw. der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (bei Sitz oder Wohnsitz in Deutschland gilt dabei: Soweit Eintragungspflicht in die Handwerksrolle besteht, ist eine Kopie der Handwerksrolle vorzulegen. Besteht keine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle, ist ein Handelsregisterauszug einzureichen.) Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot, — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal; Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Kandidaten
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Vergabekriterien
Vergabekriterium
Art: Preis
Beschreibung: 100 %
Parameter der Zuschlagskriterien
-:
Folgen der Gewährung
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Informationen über verspätete Einreichungen
Eine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vorbehaltene Beschaffung
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Zulässig
Informationen über Wiederholungen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Vertragsabschluss erfolgt unter der Bedingung, dass die Ausführung den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz-Vorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht.
Anforderungen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Sicherheitsüberprüfung
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich: nein
Beschreibung der NDA
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich: nein
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich: nein
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Finanzierungsvereinbarung
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16 VOB/B sowie den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) in the context of an applicable Legal Basis
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Frist für den Eingang der Angebote: Dienstag, 06.08.2024 10:30 Uhr (MESZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55
Einheit: DAY - Tag
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
Datum der Angebotsöffnung: Dienstag, 06.08.2024 10:30 Uhr (MESZ)
Zusätzliche Informationen: Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem Verfahren entsprechend § 14 EU VOB/A nicht vorgesehen.
Ort der Angebotsöffnung: Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, Raum 2.07
Finanzgarantie
Eine Garantie ist erforderlich: ja
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme; Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/01908233-08fe-47ea-a133-81b7cf1b05c9/zustellweg-auswaehlen
Angaben zu den Auftragsunterlagen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/01908233-08fe-47ea-a133-81b7cf1b05c9/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002