Architekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions in 02977 Hoyerswerda

Vergabeart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Vergabe-ID
2884408
Vergabe­nummer
I/60/24/01-VgV
Veröffentlicht am
29.01.2024 10:40 Uhr
Auftrag­geber
Stadt Hoyerswerda
Angebots-/Teilnahmefrist
22.04.2024 10:00 Uhr

Nationale Ausschreibung
VgV
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
I/60/24/01-VgV
Architekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions in 02977 Hoyerswerda


Metadaten
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin

Organisationen
Organisationen
ID – Unternehmen: ORG-0001
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda
Registrierungsnummer: 14625240-SV01-03
Internet-Adresse: https://www.hoyerswerda.de
Adresse
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Ort: Hoyerswerda
Postleitzahl: 02977
NUTS-3-Code: DED2C - Bautzen
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de
Telefon: +49 3571 456549
Fax: 000
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
ID – Unternehmen: ORG-0002
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: USt.-ID. DE287064009
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Adresse
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: D-04013
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: 0341 977 - 3800
Fax: 0341 977 - 1049
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
Federführendes Mitglied: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein

Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer
ID – Käufer: ORG-0001
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe.de

Verfahren
Zweck
Vorherige Bekanntmachung
-:
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VgV
Rechtsgrundlage des Verfahrens (Beschreibung): Nach § 74 VgV werden Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 vergeben. Dieses Verfahren erfolgt nach § 17 VgV.
Beschreibung
Interne Kennung: I/60/24/01-VgV
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions in 02977 Hoyerswerda
Beschreibung: Architekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions in 02977 Hoyerswerda
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Hauptklassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Postanschrift: Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion, Liselotte-Herrmann-Straße
Ort: Hoyerswerda
Postleitzahl: D-02977
NUTS-3-Code: DED2C - Bautzen
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen
Beschreibung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung, dass die berufliche Tätigkeit nicht eingestellt ist bzw. nicht beabsichtigt ist, diese im Vertragszeitraum einzustellen
Beschreibung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Insolvenz
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Interessenkonflikt
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Beschreibung: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Grenzüberschreitendes Recht
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Verfahren
Verfahren
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Architekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions, Liselotte-Herrmann-Straße in 02977 Hoyerswerda; Freianlagenplanung nach § 38 HOAI, Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI; Vergabe-Nr. I/60/24/01-VgV:

Die Stadt Hoyerswerda plant die Ertüchtigung und den Umbau des Friedrich-Ludwig -Jahn-Stadion zur zentralen Sportanlage der Stadt nach DIN 18035 für die Hauptsportarten Fußball und Disziplinen der Leichtathletik. Der Umbau des Sportparks soll mit Fördermitteln des Programms „EFRE - Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021-2027“ realisiert werden. Dabei ist u.a. die Ertüchtigung des Hauptrasenplatzes vorgesehen, die Leichtathletikanlagen (Laufbahnen und Halbkreise) sollen erneuert werden. Ost- und Westtribüne sind zu ertüchtigen. Eine Parkplatzerweiterung mit Zufahrt zur Bundesstraße B97 ist vorgesehen. Bei den vorhandenen Spielfeldern sollen Kunststoffrasen und Randbereiche angrenzende Wege, Traversen und Einfriedungen ertüchtigt werden. Auf einer Freifläche soll eine Werferanlage errichtet werden. Vorhanden Grünflächen und Gehölze sollen grundhaft gepflegt werden.

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Freianlagenplanung Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021, Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 47 HOAI 2021 sowie Leistungen für die weiteren Planungen der Technischen Ausrüstung / Elektro der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI 2021 in den Kostengruppen 500 und 700 für das Gesamtobjekt. Das finanzielle Budget liegt für die vorgenannten Kostengruppen bei insgesamt ca. 3.500.000 EUR brutto.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Planungsleistungen beauftragt. Gleichzeitig mit der Erbringung der Entwurfsplanung (Lph 3) ist ein Förderantrag zur Einreichung bei der Sächsischen Aufbaubank (Förderbehörde) für das o.g. Förderprogramm zu erstellen. Es ist erforderlich, die Entwurfsplanung noch im Jahr 2024 beim Fördergeber einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei einer Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich zum Jahresende 2027.

Zusätzliche Angaben:
a) Der Bewerber hat für die Bewerbung den vom Auftraggeber vorbereiteten Bewerbungsbogen zu verwenden.
b) Der Bewerbungsbogen mit Anlage steht vollständig zum Download auf evergabe.de bereit.
c) Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht elektronisch über evergabe.de einzureichen.
d) Fragen oder Unstimmigkeiten sind ausschließlich elektronisch über evergabe.de mitzuteilen.
e) Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag elektronisch über evergabe.de eingereicht werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, bei Relevanz für das Wertungsergebnis fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden diese dann bis zum Ablauf der Frist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
f) Es ist zu beachten, dass allgemeine Werbebroschüren des Bewerbers nicht erwünscht sind. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
g) Bei Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
h) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen und die Erstellung der Angebote werden den Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.


Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:{freelance}# (Besonders geeignet für Freiberufler)
Losverteilung
Höchstzahl an Losen
-:

Posten
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0001
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions
Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Freianlagenplanung Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021, Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 47 HOAI 2021 sowie Leistungen für die weiteren Planungen der Technischen Ausrüstung / Elektro der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI 2021 in den Kostengruppen 500 und 700 für das Gesamtobjekt. Das finanzielle Budget liegt für die vorgenannten Kostengruppen bei insgesamt ca. 3.500.000 EUR brutto.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Planungsleistungen beauftragt. Gleichzeitig mit der Erbringung der Entwurfsplanung (Lph 3) ist ein Förderantrag zur Einreichung bei der Sächsischen Aufbaubank (Förderbehörde) für das o.g. Förderprogramm zu erstellen. Es ist erforderlich, die Entwurfsplanung noch im Jahr 2024 beim Fördergeber einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei einer Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich zum Jahresende 2027.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Art des Auftrags
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
Postanschrift: Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion, Liselotte-Herrmann-Straße
Ort: Hoyerswerda
Postleitzahl: D-02977
NUTS-3-Code: DED2C - Bautzen
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Montag, 03.06.2024
Enddatum: Freitag, 31.12.2027
Zeitraum
-:
Verlängerung des Vertrags
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag kann nicht verlängert werden.
Beschreibung der Optionen
Beschreibung: Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Planungsleistungen beauftragt. Gleichzeitig mit der Erbringung der Entwurfsplanung (Lph 3) ist ein Förderantrag zur Einreichung bei der Sächsischen Aufbaubank (Förderbehörde) für das o.g. Förderprogramm zu erstellen. Es ist erforderlich, die Entwurfsplanung noch im Jahr 2024 beim Fördergeber einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei einer Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich zum Jahresende 2027.
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach dem in den Beschaffungsunterlagen (Anhang zum Bewerbungsformular) dargestellten Wertungsschema.
Die Bewerber werden nach den dort aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die erreichten Punktzahlen der einzelnen Kategorien werden addiert. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Die drei Bewerber, welche die höchsten Punktzahlen erreichen, werden zur Abgabe eine Angebotes und Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Im Fall von gleichwertigen Bewerbern kommt das Losverfahren im Sinne des § 75 Abs. 6 VgV zum Einsatz.
Ausschreibungsbedingungen
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: — Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen;
— Nachweis der beruflichen Qualifikation des Büroinhabers gemäß § 122 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen);
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
— Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
— Erklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung;
— wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: — Angabe der Beschäftigten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers; Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige Mitarbeiter ohne Auszubildende/Praktikanten/Freiberufler);
— Name, Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters der jeweiligen Fachrichtung, welcher die Leistung tatsächlich erbringt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
— Erklärung über die Erfahrung in Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und der Einhaltung der hierfür speziellen Vorschriften und Regelwerke;
— Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;

Hinweis: Die örtliche Präsenz des Bewerbers ist während der Planungs- und Ausführungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Insbesondere während der Ausführungsphase des Projektes (Lph 8) ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.

— 3 Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten vergleichbarer Art hervorgeht.

Referenz 1 – realisierte Sportanlage mit Spielfeldern, Zuschaueranlagen und PKW-Stellplätzen mit Baukosten > 3 Mio €
Referenz 2 – realisierte Sportanlage Leichtathletikanlage Typ B
Referenz 3 – Verkehrsanlage PKW-Stellplätze

Folgende Kriterien sind bei den Referenzen zu Erfüllen:
— vergleichbare Leistung gemäß Menge und Umfang des Auftrags (Kriterium für die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen: Planungsleistungen entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen);
— Leistungserbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten-und Ingenieurleistungen)
Die Angaben mindestens folgender Punkte sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV pro Referenz zu erbringen:
— Angabe der Leistungsphasen nach HOAI;
— Beschreibung des Projektes;
— Nennung, ob auch im Bestand geplant wurde;
— Angabe über Komplexität des Vorhabens (unterschiedliche Nutzungsbereiche);
— Nennung des Ausführungszeitraums der erbrachten Leistungen unter Angabe des Baubeginns und der Fertigstellung;
— Wertumfang der Baumaßnahme;
— Angabe, ob als Haupt- oder Unterauftragnehmer geplant wurde;
— Angabe des Auftraggebers (öffentlich oder privat);
— Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: — Erklärung zum Gesamtumsatz gemäß § 45 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Vergabeverordnung);
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen – für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, ist mit Bewerbung die Vorlage einer unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers vorzulegen, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen wird. Dem gleichgesetzt wird die unwiderrufliche Zusage eines Versicherers gegenüber dem Bewerber über eine projektbezogene Höherversicherung mit den obigen Konditionen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die Deckungssumme für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Sonstiges
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Kandidaten
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Vergabekriterien
-:
Folgen der Gewährung
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja
Informationen über verspätete Einreichungen
Eine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: a) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Bevollmächtigter Vertreter muss das Büro sein, welches den Leistungsbereich Freianlagenplanung selbst erbringt. Es ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch, auch über die Auflösung der ARGE hinaus, haften. In dieser Erklärung muss zudem der bevollmächtigte Vertreter benannt sein.
b) Jedes andere Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien oder für die Durchführung bestimmter Teile des Auftrags in Anspruch nehmen will, muss entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe/des Unterauftrags die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und dem Bewerber hierfür tatsächlich zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Der Nachweis ist als Eigenerklärung des anderen Unternehmens zu erbringen.
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, bei Relevanz für das Wertungsergebnis fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden diese dann bis zum Ablauf der Frist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Nicht zulässig
Informationen über Wiederholungen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure:
Gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV sind nur Bewerber zugelassen, die nach den Gesetzen berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur oder Ingenieur zu tragen und die berechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Beratender Ingenieur oder Ingenieur tätig zu werden sowie natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Abs. 1 und 2 benennen. Eine entsprechende Bauvorlagenberechtigung nach § 65 Sächsische Bauordnung ist nachzuweisen.
Anforderungen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Sicherheitsüberprüfung
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich: nein
Beschreibung der NDA
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich: nein
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich: nein
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Finanzierungsvereinbarung
-:
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: Freitag, 01.03.2024
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: Montag, 26.02.2024 10:00 Uhr (MEZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3
Einheit: MONTH - Monat
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sind keine Bewerber bzw. Bieter zugelassen. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge bzw. Angebote zugelassen.
Ort der Angebotsöffnung: Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.07
Finanzgarantie
Eine Garantie ist erforderlich: nein
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/018d359c-4e74-43d2-bd5d-066972b1d7b7/zustellweg-auswaehlen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/018d359c-4e74-43d2-bd5d-066972b1d7b7/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002