Barrierefreie Erneuerung des Freibades Ludwigsbad in Ilsenburg - LOS 5 Freianlagen

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3150357
Vergabe­nummer
Ilsenburg-2-2025
Veröffentlicht am
24.03.2025 00:00 Uhr
Auftrag­geber
Stadt Halberstadt
Angebots-/Teilnahmefrist
15.04.2025 10:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name und Anschrift:
Stadt Halberstadt
Domplatz 49
38820 Halberstadt
Telefon:
+49 3941-551134
Fax:
E-Mail:
vergabestelle@halberstadt.de
Internet:
http://www.halberstadt.de

b)

Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
Ilsenburg-2-2025

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
schriftlich

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

38871 Ilsenburg (Harz)

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Art der Leistung:
Barriererfreie Erneuerung des Freibades Ludwigsbad in Ilsenburg - LOS 5 Freianlagen
Umfang der Leistung:
Erdarbeiten Aushub und Entsorgung ca. 900 m³
Frostschutzschichten herstellen ca. 500 m³
Pflasterfächen herstellen ca. 1300 m²
Drainbetonschichten herstellen ca. 700 m²
Holzterrasse herstellen ca. 75 m²
Oberboden und Ansaatarbeiten ca. 3.000 m²
Stahlgitterzaun herstellen ca. 180 m
Grabenerneuerung Erdarbeiten ca. 600 m²
Kanal aufnehmen und entsorgen sowie neu verlegen ca. 130 m
Leitungsgraben Erdarbeiten ca. 250 m³
Betonschächte herstellen ca. 10 Stück
Rohrleitungsarbeiten Ver und Entsorgung ca. 160 m
Fundamentbau für Kinderwasserbecken ca. 40 m³

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

Vergabe nach Losen:
Nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung:
01.06.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
01.05.2026
weitere Fristen:

j) Nebenangebote

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-195b3ead98b-38ed3b448406697a
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden teilweise nachgefordert
und zwar folgende Unterlagen: - Bieterangabenverzeichnis/Produktangaben
FBL 233 - Nachunternehmereinsatz
FBL 234 - Bietergemeinschaft

o) Ablauf der Angebotsfrist

am:
15.04.2025
um:
10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
30.05.2025

p)

Adresse für elektronische Angebote (URL): www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote:
Vergabestelle s. a)

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin

am:
15.04.2025
um:
10:00
Ort:
Saalbau, Domplatz 49, 38820 Halberstadt
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter und deren Bevollmächtigte

t) geforderte Sicherheiten

5% Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche; 3% Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllung

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Es gilt die VOB/B in der gültigen Fassung.

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Die unter w) einleitende Textpassage ist veraltet und wird hiermit gestrichen, da innerhalb der Einführungsphase des TVergG LSA kein überarbeitetes Dokument existiert.
Folgende Vorgaben gelten zur Beurteilung der Eignung:
Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Die Angaben können die Bewerber oder Bieter auch durch Einzelnachweise erbringen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Öffentliche Ausschreibung
Bei Öffentlicher Ausschreibung werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Nachweise bezeichnet, deren Vorlage mit dem Angebot verlangt oder deren spätere Anforderung vorbehalten wird.
Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Bei Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wird verlangt, dass die Eigenerklärungen oder Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe wird vor der Aufforderung zur Ange-botsabgabe die Eignung der Unternehmen geprüft.
Das Formblatt finden Sie, sofern es in dieser Vergabe verwendet wird in den Vergabeunterlagen. Diese können Sie unentgeltlich, uneingeschränkt vollständig und direkt abgerufen unter-folgender elektronischer Adresse einsehen und herunterladen: www.evergabe.de/unterlagen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Die Vergabestelle behält sich vor Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vom Bestbieter/Zuschlagsaspiranten eingereicht werden müssen (NICHT mit dem Angebot) abzufordern:
Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundensätzen und Entgeltgleichheit; von allen Nachunternehmern und ggf. auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft i.V.m. Anlage § 11 TVergG LSA
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; ggf. auch von allen Mitgliedern der Bieter-gemeinschaft
Eigenerklärung zur Eignung für Nachunternehmern oder Präqualifikation
235 HBS Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sofern erforderlich
236 HBS Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sofern erforderlich
3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren Fbl. Ref-HBS
Umsätze-Mitarbeiter-Insolvenz-Steuern-Ausschlussgründe Fbl. Eign-HBS
Gewerbeanmeldung
Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer
Unbedenklichkeitsbescheinigung tariflichen Sozialkasse, sofern eine Beitragspflicht besteht
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,
Vergabekammer
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)

y) Sonstige Angaben

Die Erklärungen und Nachweise sind elektronisch über die Vergabeplattform evergabe.de zu übermitteln. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgesetzten Frist vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden.