Lückenschluss Glasfaserausbau Stadt Bernburg (Saale)
- Vergabeart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Vergabe-ID
- 3162923
- Vergabenummer
- OV-02625-W
- Veröffentlicht am
- 13.04.2025 11:50 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Bernburg (Saale)
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 21.05.2025 09:00 Uhr
EU-weite Ausschreibung nach VgV
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bernburg (Saale)
Identifikationsnummer: keine Angabe möglich
Internet-Adresse (URL): https://www.bernburg.de
Postanschrift: Schlossgartenstraße 16
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe.stadt@bernburg.de
Telefon: +49 3471659653
Fax: +49 3471659445
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: OV-02625-W
Titel: Lückenschluss Glasfaserausbau Stadt Bernburg (Saale)
Beschreibung: Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Stadt Bernburg (Saale) und deren Ortsteilen (Wirtschaftlichkeitslücke), Los 1 - 3
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 72000000-5
Weitere CPV-Code Hauptteile: 64000000-6
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll:
Postanschrift: Schlossgartenstraße 16
Postleitzahl / Ort: 06406 Stadt Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Grundlage für den Ausschluss:
Bekanntmachung
Ausschlussgründe:
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung:
Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung:
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung:
Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:
Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung:
Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung:
Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung:
Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:
Grund: Insolvenz
Beschreibung:
Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung:
Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung:
Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung:
Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung:
Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung:
Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung:
Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung:
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften:
Einzelheiten zum Verfahrenstyp:
Verfahrensart:
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Angebote für alle Lose erforderlich: Nein
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Bernburg (Saale) gestaltet den Prozess zur Erteilung dieser Dienstleistungskonzessionen mittels eines Auswahlverfahrens zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke, indem sie in Anlehnung an § 17 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt. Allerdings unterliegt das Auswahlverfahren nicht dem förmlichen Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand § 149 Ziffer 8 GWB greift.
Die Stadt Bernburg (Saale) beabsichtigt mit allen gemäß o.g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Erstangebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle verbleibenden Bieter die Möglichkeit ein verändertes verbindliches Schlussangebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der genannten Zuschlagskriterien bewertet wird.
Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
Losverteilung:
Höchstzahl an Losen:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren:
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ):
Bedingungen der Auktion:
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Auftragsvergabeverfahren:
Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Quelle der Auswahlkriterien:
Auftragsunterlagen
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 50
Zuschlag auf das Erstangebot:
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung:
Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Eine Auftragsvergabe ist als Einzellos, für mehrere Lose oder als Gesamtauftrag möglich. Ein Angebot muss für mindestens ein Los eingereicht werden. Es besteht keine Angebotspflicht für alle Lose.
Das Angebot muss folgende Angaben enthalten:
a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen): 60 Prozent
und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster darzustellen ist (Anlage 6).
b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: 40 Prozent
Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit.
c) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes.
Folgende Eignungskriterien kommen als Nachweis der Eignung zum Tragen:
1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG).
2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird.
4. Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise).
5. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA) vom 7.12.2022.
6. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 8).
7. Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt (Anlage 9).
8. Bietererklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs und zu den Bedingungen und Preisen für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz (Anlage 10)
Vorbehaltene Auftragsvergabe:
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote:
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen:
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags:
Reservierte Vertragsdurchführung:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Leistungsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnung:
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Anforderungen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der Vergabe:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt:
oben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung:
Fristen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 03.06.2025
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21.05.2025 09:00 Uhr
Sprachen der Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote:
ENTFÄLLT-
Einreichungsmethode:
Elektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Auftragsunterlagen:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1961e9bb223-1a662669724a9f64
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
oben genannte Kontaktstelle
Überprüfung:
Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: keine Angabe
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: keine Angabe
Identifikationsnummer: 0
Postleitzahl / Ort: - -
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
E-Mail: stadt.bernburg@bernburg.de
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt:
Land: Deutschland
Schlichtungsstelle:
Beschaffungsinformationen (Los 1)
Vergabeverfahren:
Beschreibung des Loses:
Titel: 499 unterversorgte Adressen
Beschreibung: Anschluss der unterversorgte Adressen in den Ortsteilen Baalberge mit Roschwitzer Spinne (Baalberger Chaussee) und Vorwerk Zepzig, OT Kleinwirschleben und OT Weddegast für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen ((symmetrische Breitbandanschlüssen mit mind. 1 Gigabit/s)
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für Start-Ups, Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 64000000-6
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort:
Postanschrift: Stadt Bernburg (Saale) und Ortsteile
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit:
Datum des Beginns: 02.02.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2028
Verlängerungen und Optionen:
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Ja
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien:
Qualitätskriterium
Technisches Konzept, Beschreibung: Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt:
Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit:
o Qualität der Backboneanbindung
o Service-Konzept und Entstörungszeiten
o Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s
o Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit
Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip:
Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte).
Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte).
Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte).
Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte)
Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte)
Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben.
Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate
sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate
sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt
sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten,
24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate
sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate
sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate
sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit., Gewichtung: 40,00
Preis, Beschreibung: Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt:
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent
Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Berechnung:
Punkte des jeweiligen_Bieters =
günstigster Preis × 60_Punkte
Preis des jeweiligen Bieters, Gewichtung: 60,00
Elektronischer Katalog:
Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein
Beschaffungsinformationen (Los 2)
Vergabeverfahren:
Beschreibung des Loses:
Titel: 581 unterversorgte Adressen
Beschreibung: Anschluss unterversorgte Adressen in den Ortsteilen Gröna mit Kamerun, Gnetsch und Krakauer Berg, OT Neuborna mit Alter Ziegelei (Grönaer Landstraße) für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüssen
mit mind. 1 Gigabit/s) abzugeben.
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für Start-Ups, Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 64000000-6
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort:
Postanschrift: Stadt Bernburg (Saale)
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit:
Datum des Beginns: 02.02.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2028
Verlängerungen und Optionen:
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Ja
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien:
Qualitätskriterium
Technisches Konzept, Beschreibung: Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit:
o Qualität der Backboneanbindung
o Service-Konzept und Entstörungszeiten
o Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s
o Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit
Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip:
Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte).
Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte).
Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte).
Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte)
Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte)
Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben.
Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate
sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit., Gewichtung: 40,00
Preis, Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent
Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Berechnung:
Punkte des jeweiligen_Bieters =
günstigster Preis × 60_Punkte/
Preis des jeweiligen Bieters, Gewichtung: 60,00
Elektronischer Katalog:
Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein
Beschaffungsinformationen (Los 3)
Vergabeverfahren:
Beschreibung des Loses:
Titel: 79 unterversorgte Adressen
Beschreibung: Anschluss unterversorgte Adressen im Ortsteil Strenzfeld für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüssen
mit mind. 1 Gigabit/s) abzugeben.
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 64000000-6
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort:
Postanschrift: Stadt Bernburg (Saale)
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit:
Datum des Beginns: 02.02.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2028
Verlängerungen und Optionen:
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Ja
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien:
Qualitätskriterium
Technisches Konzept, Beschreibung: Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit:
o Qualität der Backboneanbindung
o Service-Konzept und Entstörungszeiten
o Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s
o Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit
Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip:
Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte).
Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte).
Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte).
Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte)
Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte)
Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben.
Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate
sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit., Gewichtung: 40,00
Preis, Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent
Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Berechnung:
Punkte des jeweiligen_Bieters =
günstigster Preis × 60_Punkte/
Preis des jeweiligen Bieters, Gewichtung: 60,00
Elektronischer Katalog:
Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein