Salus gGmbH, MRV Bernburg, Stationsneubau+Ergo, Schlosser Zaun

Vergabeart
Offenes Verfahren
Vergabe-ID
3095675
Vergabe­nummer
BBG-2018-08_031.4
Veröffentlicht am
22.12.2024 06:00 Uhr
Auftrag­geber
Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Angebots-/Teilnahmefrist
30.01.2025 10:00 Uhr

EU-weite Ausschreibung nach VOB
Offenes Verfahren

Vertragspartei und Dienstleister

Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Identifikationsnummer: DE238636982
Internet-Adresse (URL): https://www.sah.info
Postanschrift: Seepark 5
Postleitzahl / Ort: 39116 Magdeburg
NUTS-3-Code: DEE03
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein

Verfahren

Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: BBG-2018-08_031.4
Titel: Salus gGmbH, MRV Bernburg, Stationsneubau+Ergo, Schlosser Zaun
Beschreibung: LB 031.4 Schlosser Zaun
Art des Auftrags: Bauleistung
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 45340000-2
Angaben zum Erfüllungsort:
Postanschrift: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Ausschlussgründe:
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht)
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 6, 7, 8, 9 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB) oder von Mandatsträgern (§108e StGB) sowie wegen Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 2, 3 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlunmg finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finaziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89c Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen, oder wegen Geldwäsche oder Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§261 StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 4, 5 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Betrug oder Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§232, 233, 233a StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter)
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 8 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 9 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinträchtigen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichend Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 42 Unterschwellenvergabeverordnung; §§ 15, 16, 18 Tariftreue- und Vergabegesetz LSA; §§ 15, 16, 16a VOB/A; § 98c Aufenthaltsgesetz; § 19 Mindestlohngesetz; § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften:
Verfahren:
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Leistungsabruf innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 03.03.2025 zugehen.
Beginn : 16 Kalendertage nach Leistungsabruf (12WT)
Ende: 173 Kalendertage nach Leistungsabruf (120 WT)
Zwischentermine:
Ende W+M-Planung: 45 Kalendertage(33WT) nach Leistungsabruf
Ende Fertigung : 151 Kalendertage(104WT) nach Leistungsabruf
Beginn Montage: 155 Kalendertage(106WT) nach Leistungsabruf
Ende Montage: 173 Kalendertage (120WT) nach Leistungsabruf

Beschaffungsinformationen (allgemein)

Vergabeverfahren:
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ):
Bedingungen der Auktion:
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Auftragsvergabeverfahren:
Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Eignungskriterien:
Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: -Bewerbererklärung LSA
Erklärungen TVergG LSA
Eigenerklärung zur Eignung
Formblatt 124
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis Berufs-/Handelsregister
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes vergleichbarer Referenzen
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung:
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefodert werden
Vorbehaltene Auftragsvergabe:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote:
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen:
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags:
Reservierte Vertragsdurchführung:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Leistungsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Elektronische Rechnungsstellung:
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Anforderungen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der Vergabe:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt:
folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Identifikationsnummer: DE 238636982
Internet-Adresse (URL): https://www.sah.info
Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Informationen zur Einreichung:
Fristen I:
Frist für den Eingang der Angebote: 30.01.2025 10:00 Uhr
Bindefrist:
Sprachen der Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote:
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 30.01.2025 10:00 Uhr
Ort der Angebotsöffnung: Salus Altmark Holding gGmbH
Bereich Einkauf, Vergabestelle
Olga-Benario-Str. 16-18
06406 Bernburg
Einreichungsmethode:
Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Auftragsunterlagen:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-193ddaf51c2-238411c39812c44a
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Identifikationsnummer: DE2 38636982
Internet-Adresse (URL): https://www.sah.info
Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Überprüfung:
Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem
er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)
oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass
dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 GWB).
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Identifikationsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale)
NUTS-3-Code: DEE02
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen.anhalt.de
Telefon: +493455140
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt:
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH
Identifikationsnummer: DE23 8636982
Postanschrift: Seepark 5
Postleitzahl / Ort: 39116 Magdeburg
NUTS-3-Code: DEE03
Land: Deutschland
E-Mail: gs@salus-lsa.de
Telefon: +49 391607530
Schlichtungsstelle:

Beschaffungsinformationen (speziell)

Vergabeverfahren:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Hochsicherheitszaun ca. 30 m
Sicherheits-Drehtor, 5,60/4,37 m, 2-flg. , 1 Stk.
Sicherheits-Drehtor, 1,17/2,10-2,36 m, 1-flg. , 3 Stk.
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit:
Laufzeit in Tagen: 173
Verlängerungen und Optionen:
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Leistungsabruf innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 03.03.2025 zugehen.
Beginn : 16 Kalendertage nach Leistungsabruf (12WT)
Ende: 173 Kalendertage nach Leistungsabruf (120 WT)
Zwischentermine:
Ende W+M-Planung: 45 Kalendertage(33WT) nach Leistungsabruf
Ende Fertigung : 151 Kalendertage(104WT) nach Leistungsabruf
Beginn Montage: 155 Kalendertage(106WT) nach Leistungsabruf
Ende Montage: 173 Kalendertage (120WT) nach Leistungsabruf
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien:
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer Katalog:
Elektronischer Katalog: Nein