Kauf und Lieferung eines mobilen Markerless Systems
- Vergabeart
- Öffentliche Ausschreibung
- Vergabe-ID
- 3162870
- Vergabenummer
- 2025/0070(K13/SCH
- Veröffentlicht am
- 11.04.2025 11:30 Uhr
- Auftraggeber
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 22.04.2025 23:59 Uhr
Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
2025/0070(K13/SCH
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Deutschland
Telefonnummer:
Telefaxnummer:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:
www.ovgu.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:
Kauf und Lieferung eines mobilen Markerless Systems
Menge und Umfang:
Kauf und Lieferung eines mobilen Markerless Systems. Der geschätzte Auftragswert beträgt 81.000,00 EUR netto. Ort der Leistungserbringung in 39106 Magdeburg. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Mittelherkunft: Fördergrundsätze zur Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt mit Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung "ego.-Inkubator"
Ort der Leistung:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:
Nein
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:
Ende der Ausführungsfrist:
Bemerkung zur Ausführungsfrist:
9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:
unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19623d7a776-4147def4cc3f1b16
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:
22.04.2025 24:00
Ablauf der Bindefrist:
22.05.2025
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
:
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung.
Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de).
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
:
1. Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen:
Nachunternehmerverzeichnis (wenn beabsichtigt)
2. auf gesondertes Verlangen
Wir weisen darauf hin, dass nach § 8 des Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung, werden nur von dem Bieter abgefordert, der den Zuschlag erhalten soll. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Information_ Bestbieterprinzip.pdf
Reichen Sie diese also bitte erst nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle ein!
Auf gesondertes Verlangen sind die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
Einzelnachweis: Eigenerklärung §§123, 124 GWB ( https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf)
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis:
Ja
15. Sonstiges:
1.Wir weisen darauf hin, dass nach § 8 des Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Die Erklärungen zu den § 11,13,14 und 17 TVergG LSA werden nur von dem Bieter abgefordert, der den Zuschlag erhalten soll und werden Vertragsbestandteil. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Information_ Bestbieterprinzip.pdf
auf gesondertes Verlangen sind die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen die Vertragsbestandteile werden:
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber
(Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf
2. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf
3. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist,
gilt entsprechend:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 15,67 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
4. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA)