Elektronische Türschilder

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3075278
Vergabe­nummer
2024/0661/K13/SCH
Veröffentlicht am
15.11.2024 00:00 Uhr
Auftrag­geber
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Angebots-/Teilnahmefrist
25.11.2024 23:59 Uhr

Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
2024/0661/K13/SCH

1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:

Name und Anschrift:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Deutschland
Telefonnummer:
Telefaxnummer:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:
www.ovgu.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben

2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):

Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung

3. Angebote können abgegeben werden:

elektronisch in Textform
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)

4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:

Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).

5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:

Art der Leistung:
Elektronische Türschilder
Menge und Umfang:
Elektronische Türschilder. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 91.100,00 EUR - netto.
Ort der Leistung:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg

6. Losaufteilung:

Losweise Vergabe:
Nein

7. Nebenangebote sind

nicht zugelassen

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:

Beginn der Ausführungsfrist:
Ende der Ausführungsfrist:
Bemerkung zur Ausführungsfrist:

9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:

unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1932f00b4d2-6431457e653a29b

10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:

Angebote sind einzureichen bis:
25.11.2024 24:00
Ablauf der Bindefrist:
20.12.2024

11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:

:

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:

:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung.
Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de).

13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:

:
1. Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen:
Nachunternehmerverzeichnis (wenn ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist)
2. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Wir weisen darauf hin, dass nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA), das Bestbieterprinzip Anwendung findet!
Das heißt, Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung nach dem o. g. Gesetz, werden nur von dem Bieter abgefordert, der den Zuschlag erhalten soll.
https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Information_Bestbieterprinzip.pdf
Reichen Sie diese Erklärungen also bitte erst nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle ein!
Auf dieses gesonderte Verlangen sind dann die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/)
oder folgender Einzelnachweis:
Eigenerklärung §§123, 124 GWB (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf
weitere:
siehe Punkt 15) Sonstiges

14. Angabe der Zuschlagskriterien:

Der niedrigste Preis:
Ja

15. Sonstiges:

1.Wir weisen darauf hin, dass nach § 8 des Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Die Erklärungen zu den § 11,13,14 und 17 TVergG LSA werden nur von dem Bieter abgefordert, der den Zuschlag erhalten soll und werden Vertragsbestandteil. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Information_ Bestbieterprinzip.pdf
auf gesondertes Verlangen sind die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen die Vertragsbestandteile werden:
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber
(Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf
2. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf
3. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist,
gilt entsprechend:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 14,65 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
4. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA)
5.Hinweis zum Datenschutz:
Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis.
https://www.ovgu.de/daten
6. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Rechtsnorm: § 19 TVergG LSA
Offizielle Bezeichnung:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
3. Vergabekammer
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle