Lieferung von Fahrdraht und Fahrleitungsmaterial Rothenseer Str. bis Korbwerder

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3160770
Vergabe­nummer
2025-110-02-04-0758
Veröffentlicht am
09.04.2025 11:58 Uhr
Auftrag­geber
Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Angebots-/Teilnahmefrist
09.05.2025 11:00 Uhr

Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
2025-110-02-04-0758

1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:

Name und Anschrift:
Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Otto-von-Guericke-Straße 25
39104 Magdeburg
Deutschland
Telefonnummer:
Telefaxnummer:
E-Mail-Adresse:
vergabestelle@mvbnet.de
Internet-Adresse:
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben

2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):

Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung

3. Angebote können abgegeben werden:

elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)

4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:

Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).

5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:

Art der Leistung:
Lieferung
von Fahrdraht und Fahrleitungsmaterial von
Rothenseer Str. bis Korbwerder
Menge und Umfang:
Die Lieferung des Fahrdrahtes sowie des Fahrleitungsmaterials, ist gemäß den vor- und nachstehenden Angaben, der Systemzeichnungen und des Leistungsverzeichnisses auszuführen. Die Gleisachsen haben einen Abstand zu
einander von jeweils 4,00m. Der Abstand zwischen Fahrleitungsmast zur Gleisachse beträgt ca. 2,00m, dieser ist je Mast eigenverantwortlich vom AN zu ermitteln. Die Fahrleitungshöhe beträgt mindestens 4,20m bis maximal 5,50m.
Der Lieferstandort des Fahrleitungsmaterials befindet sich in Magdeburg. Der Lieferant übergibt das Material direkt an den Auftragnehmer (AN) für die Montage. Der AN für die Montage übernimmt das Material direkt vom Lieferanten. Die Anlieferung ist mit dem AN für die Montage abzusprechen.
Das ausgeschriebene Material muss bis zur 24. KW 2025 komplett für den Auftragnehmer der Montage auf Abruf verfügbar sein.
Ort der Leistung:
Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Otto-von-Guericke-Straße 25
39104
Magdeburg
Deutschland

6. Losaufteilung:

Losweise Vergabe:
Nein

7. Nebenangebote sind

nicht zugelassen

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:

Beginn der Ausführungsfrist:
10.06.2025
Ende der Ausführungsfrist:
13.06.2025
Bemerkung zur Ausführungsfrist:

9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:

unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19619966179-57a3cec966986303

10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:

Angebote sind einzureichen bis:
09.05.2025 11:00
Ablauf der Bindefrist:
30.06.2025

11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:

:

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:

:
Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart. Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt. Der Zahlungsplan hat zur Grundlage den Leistungsstand. Vom AN ist hierzu eine Übersicht zu erstellen, aus der die Ermittlung der vorgesehenen Zahlungen auf Grundlage des Angebotes und der erreichte Leistungsstand im Vergleich erkennbar sind.

13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:

:
verpreistes und vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) oder Eintragung in das Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate
Eigenerklärungen gemäß "Eignungskriterien Angebot.pdf"
Vollständig ausgefüllter Formularsatz zum Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG) (Alt: Landesvergabegesetz LSA)
Formblatt 124 LD
Formblatt 234

14. Angabe der Zuschlagskriterien:

Der niedrigste Preis:
Ja

15. Sonstiges:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."